Allgemeine Informationen
Hinweise:
- Der Einspruch ist das Rechtsmittel gegen den Bußgeldbescheid.
- Er muss innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheides bei der Behörde eingehen.
- Der Einspruch muss schriftlich eingelegt werden.
- Er kann
- per Fax (0375 4402 - 24109),
- über den Postweg (Landratsamt Zwickau, Bußgeldstelle, PF 100176, 08067 Zwickau) oder
- zur Niederschrift im Landratsamt eingelegt werden.
- Der Einspruch kann nicht per E-Mail eingelegt werden.
- Das Aktenzeichen sollte angegeben werden.
Ablauf
- Der form- und fristgemäß eingelegte Einspruch hält das Verfahren an.
- Die Verwaltungsbehörde prüft die Einlassung des Betroffenen.
- Nach dem Einspruch
- erlässt die Verwaltungsbehörde einen neuen Bußgeldbescheid,
- stellt die Verwaltungsbehörde das Verfahren ein und entscheidet über die Kosten oder
- die Verwaltungsbehörde gibt das Verfahren an die Staatsanwaltschaft ab. Danach entscheidet ein Amtsrichter.
Kosten und Gebühren
- keine bei der Verwaltungsbehörde
- gegebenenfalls Gerichtskosten
Ansprechpartner
Stellenbezeichnung: | Sachbearbeiter Bußgeldstelle |
Aufgabenbeschreibung: | Geschwindigkeitsüberschreitungen |
Telefon: | 0375 4402-24143 |
Fax: | 0375 4402-24109 |
E-Mail: | bussgeld@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift | |
Stellenbezeichnung: | Sachbearbeiter Bußgeldstelle |
Aufgabenbeschreibung: | Unfälle, Alkohol, Drogen |
Telefon: | 0375 4402-24133 |
Fax: | 0375 4402-24109 |
E-Mail: | bussgeld@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift | |
Stellenbezeichnung: | Sachbearbeiter Bußgeldstelle |
Aufgabenbeschreibung: | sonstige Ordnungswidrigkeiten |
Telefon: | 0375 4402-24135 |
Fax: | 0375 4402-24109 |
E-Mail: | bussgeld@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift |