Verwarnung
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Hinweise:

  • wird bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten ausgesprochen
  • enthält Verwarnungsgeld zwischen 5,00 Euro bis 55,00 Euro
  • dient dazu, Verfahren schnell und unbürokratisch abzuschließen
  • Rechtsanspruch auf eine Verwarnung besteht nicht - bei hohem Verwaltungsaufwand wird die Behörde ein Bußgeldverfahren einleiten

Voraussetzungen:
  • Verwarnung wird nur wirksam wenn
    • der Betroffene mit ihr einverstanden ist
    • das Verwarnungsgeld vorbehaltlos bezahlt wird
    • das Verwarnungsgeld innerhalb einer Woche nach Erhalt eingezahlt wird
    • das Verwarnungsgeld tatsächlich bei der Verwaltungsbehörde ankommt

  • Verwarnungsgeld kann überwiesen werden
    • Zahlungsempfänger: Landratsamt Zwickau
    • IBAN: DE50 8705 0000 3627 0000 47
    • Verwendungszweck: Aktenzeichen (steht oben rechts auf Verwarnung)
  • Barzahlung beim Bürgerservice
  • keine, wenn Verwarnung wirksam wird
    • Verwarnung wird nur wirksam wenn
      • der Betroffene mit ihr einverstanden ist
      • das Verwarnungsgeld vorbehaltlos bezahlt wird
      • das Verwarnungsgeld innerhalb einer Woche nach Erhalt eingezahlt wird
      • das Verwarnungsgeld tatsächlich bei der Verwaltungsbehörde ankommt
  • unwirksame Verwarnung, siehe Bußgeldbescheid
Stellenbezeichnung:Sachbearbeiter Bußgeldstelle
Aufgabenbeschreibung: Geschwindigkeitsverstöße
Telefon: 0375 4402-24134
Fax:0375 4402-24109
E-Mail:bussgeld@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
Hausanschrift
Postanschrift
Stellenbezeichnung:Sachbearbeiter Bußgeldstelle
Aufgabenbeschreibung: sonstige Ordnungswidrigkeiten
Telefon: 0375 4402-24135
Fax:0375 4402-24109
E-Mail:bussgeld@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
Hausanschrift
Postanschrift
Stellenbezeichnung:Sachbearbeiter Bußgeldstelle
Aufgabenbeschreibung:
  • Vollstreckung Fahrverbote
  • Geschwindigkeitsverstöße
  • sonstige Verkehrsordnungswidrigkeiten
Telefon: 0375 4402-24145
Fax:0375 4402-24109
E-Mail:bussgeld@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
Hausanschrift
Postanschrift
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