Bußgeldbescheid
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Bußgeld

Hinweise:

  • Mit dem Bußgeldbescheid wird das Verfahren bei der Verwaltungsbehörde abgeschlossen.
  • Bei Bußgeldtatbeständen und unwirksamen Verwarnungen wird ein Bußgeldbescheid erlassen.
  • Der Bußgeldbescheid kann mit dem Einspruch angefochten werden.

  • 5% der Geldbuße, aber mindestens 25,00 Euro
  • 3,50 Euro für Zustellung
  • Kann der für einen Halte- oder Parkverstoß verantwortliche Fahrzeugführer vor Eintritt der Verfolgungsverjährung nicht ermittelt werden, werden dem Halter des Fahrzeuges gemäß § 25a Straßenverkehrsgesetz die Kosten des Verfahrens auferlegt.
  • Kann der für eine Geschwindigkeitsüberschreitung verantwortliche Fahrzeugführer nicht ermittelt werden, kann gemäß § 31a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung das Führen eines Fahrtenbuches angeordnet werden.
  • Wenn Sie weder das Bußgeld bezahlen noch Einspruch erheben, wird ein Mahnverfahren eingeleitet. Dies ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Ist erkennbar, dass Sie sich der Zahlung bewusst entziehen wollen, kann eine Erzwingungshaft angeordnet werden.
Stellenbezeichnung:Sachbearbeiter Bußgeldstelle
Aufgabenbeschreibung: Geschwindigkeitsverstöße
Telefon: 0375 4402-24134
Fax:0375 4402-24109
E-Mail:bussgeld@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
Hausanschrift
Postanschrift
Stellenbezeichnung:Sachbearbeiter Bußgeldstelle
Aufgabenbeschreibung: sonstige Ordnungswidrigkeiten
Telefon: 0375 4402-24135
Fax:0375 4402-24109
E-Mail:bussgeld@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
Hausanschrift
Postanschrift
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