Namensänderung (Vor- und Familienname)
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Name ändern

Hinweis:

  • Öffentlich-rechtliche Namensänderungen nach dem Namensänderungsgesetz haben Ausnahmecharakter

Voraussetzungen:
  • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder die Person ist
    • asylberechtigt, ausländischer Flüchtling, Staatenlose/r, heimatlose/r Ausländer/in
  • Wohnort oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Landkreis Zwickau
  • wichtiger Grund im Sinne des Namensänderungsgesetzes


  • Der Antrag muss schriftlich gestellt werden. Die Antragsformulare erhalten Sie bei unserer Behörde. 
  • Die Gebühr wird innerhalb des Gebührenrahmens nach Verwaltungsaufwand sowie Bedeutung der Namensänderung für den Antragsteller bemessen.
  • Minimale Gebühren: 10,00 €
  • Maximale Gebühren: 
    • 600,00 € (Vornamensänderung)
    • 1150,00 € (Familiennamensänderung)
  • Eine Antragsrücknahme und die Ablehnung sind ebenfalls gebührenpflichtig. 

Telefon: 0375 4402-24179
Fax:0375 4402-24189
E-Mail:personenstandswesen@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
Hausanschrift
Postanschrift
Telefon: E-Mail: einbuergerung@landkreis-zwickau.de
Fax:0375 4402-24189
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