Kleingärten
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Kleingärten

Aufgabengebiete:

  • Erstanerkennung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit von Kleingartenvereinen
  • Regelmäßige Prüfung bereits anerkannter gemeinnütziger Kleingartenvereine und Verlängerung der Anerkennung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit
  • Überwachung der Belange der Gemeinnützigkeit
  • Beratung zu Fragen des Kleingartenwesens in Abstimmung mit den Verbänden und Vereinen
  • Durchführung von Verfahren zur Aberkennung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit
  • Stellungnahmen in gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungsverfahren

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