Allgemeine Informationen
Soll der Abfallgebührenbescheid nicht an die Grundstückseigentümerin beziehungsweise den Grundstückseigentümer gesendet werden, können Sie eine bevollmächtigte Person (beispielsweise Miteigentümerin, Miteigentümer, Mieterin oder Mieter) benennen.
Voraussetzungen:
Die Mitteilung kann nur durch die Grundstückseigentümerin beziehungsweise den Grundstückseigentümer oder die Hausverwaltung erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
- Unterschrift ist unbedingt erforderlich
- schriftliche Beantragung per Formular (siehe Anträge und Formulare) oder formlos per E-Mail oder Fax
Ansprechpartner
Stellenbezeichnung: | Kontakt Abfallwirtschaft |
Aufgabenbeschreibung: | Entgegennahme aller Anliegen rund um die Abfallentsorgung im Landkreis Zwickau |
Telefon: | 0375 4402-26600 |
Fax: | 0375 4402-26119 |
E-Mail: | abfallwirtschaft@landkreis-zwickau.de |
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