Bau und Betrieb von Abwasseranlagen
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Abwasseranlagen sind beispielsweise Kläranlagen, Regenüberlaufbecken, Pumpstationen oder Regenrückhaltebecken. Sie dienen der Minimierung der Schadstofffracht des Abwassers und sind so zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten, dass die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung eingehalten werden. Abwasseranlagen dürfen nur nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden. Der Bau und Betrieb von Abwasseranlagen ist  grundsätzlich genehmigungspflichtig (§ 60 Abs. 3 WHG i.V.m. § 55 Abs. 2 SächsWG). Ausnahmen bestehen nach Maßgabe des § 55 Abs. 3 SächsWG, so zum Beispiel abflusslose Gruben, Kleinkläranlagen, etc.
Umweltamt 10.08.2015
Name: Jörg Buchhold
Stellenbezeichnung:Wasser - Sachgebietsleiter und stellvertretender Amtsleiter
Telefon: 0375 4402-26210
Fax:0375 4402-26219
E-Mail:joerg.buchhold@landkreis-zwickau.de
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