Allgemeine Informationen
Gemäß § 26 Abs. 1 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) bedarf die Errichtung oder Beseitigung von Anlagen in, an, unter und über Gewässern sowie im Uferbereich einer wasserrechtlichen Genehmigung. Dies gilt auch für wesentliche Änderungen dieser Anlagen. Dazu zählen:- Ufermauern
- Einleitstellen
- Durchlässe, Brücken
- Gewässerquerungen mit Ver- und Entsorgungsleitungen
1. wasserbauliche Gestaltung von Abwasserleitungskreuzungen
2. wasserbauliche Gestaltung von Elektroleitungskreuzungen
3. wasserbauliche Gestaltung von Gasleitungskreuzungen
4. wasserbauliche Gestaltung von Trinkwasserleitungs-Kreuzungsstellen
Umweltamt 10.08.2015
Erforderliche Unterlagen
formloser Antrag unter Berücksichtigung der VwV Planvorlagen
Ansprechpartner
Name: | Jörg Buchhold |
Stellenbezeichnung: | Wasser - Sachgebietsleiter und stellvertretender Amtsleiter |
Telefon: | 0375 4402-26210 |
Fax: | 0375 4402-26219 |
E-Mail: | joerg.buchhold@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift |