Allgemeine Informationen
Änderungen der Lage, des Betriebs und der Beschaffenheit einer bestehenden genehmigungsbedürftigen Anlage sind der Genehmigungsbehörde anzuzeigen, wenn sich die Änderungen auf die in § 1 BImSchG genannten Schutzgüter auswirken können.
Voraussetzungen:
bestehende immissionsschutzrechtliche Genehmigung; eine Genehmigung soll nicht beantragt werden
Umweltamt 10.08.2015
Erforderliche Unterlagen
Anzeigeformulare, Katasterpläne, technische Unterlagen, Zeichnungen, Entsorgungsnachweise u. a.
Ablauf
Nach Einreichung der Anzeige erfolgt eine Eingangsbestätigung durch die zuständige Genehmigungsbehörde, eventuell werden Nachforderungen erhoben. Spätestens 1 Monat nach Vollständigkeit der Anzeigeunterlagen ergeht i. d. R. ein Bescheid zur Anzeige.
Die Anzeigeformulare finden Sie im Internet unter der Adresse http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/luft/7046.htm.
Die Anzeigeformulare finden Sie im Internet unter der Adresse http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/luft/7046.htm.
Kosten und Gebühren
Kosten und Gebühren werden auf Grundlage des Sächsischen Verwaltungskostengesetzes (SächsVwKG) i. V. m. dem 9. Sächsischen Kostenverzeichnis (9. SächsKVZ) erhoben.
Ansprechpartner
Stellenbezeichnung: | Immissionsschutz |
Telefon: | 0375 4402-26253 |
Fax: | 0375 4402-26219 |
E-Mail: | umwelt@landkreis-zwickau.de |
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