Vollstreckung
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Vollstreckung

Vollstreckung

Vollstreckungsinnendienst

Bei Nichtzahlung der Forderung nach der Mahnung erfolgt die Übergabe an die Vollstreckung. Die Bearbeitung im Innendienst erfolgt alphabetisch nach dem Nachnamen des Zahlungspflichtigen.Aufgaben des Innendienstes:
  • Vollstreckungsankündigung
  • Erlass Vollstreckungsaufträge an den Außendienst
  • Forderungspfändungen
  • Anschriftenermittlung
  • Anträge Durchsuchungsanordnungen
  • Eintragung von Sicherheitshypotheken
  • Einleitung von Zwangsversteigerungs-/Insolvenzverfahren
  • Forderungsanmeldung in bereits eröffneten Insolvenzverfahren
  • Bearbeitung von Vollstreckungsersuchen auswärtiger Behörden

Vollstreckungsaußendienst

  • Aufsuchen der Zahlungspflichtigen
  • Pfändung in das bewegliche Vermögen
  • Türöffnung
  • Teilzahlungsvereinbarungen
  • Abnahme der Vermögensauskunft
Der Außendienst ist zur Entgegennahme von Zahlungen ermächtigt. Damit kann eine Pfändung abgewehrt werden.Für das Tätigwerden der Vollstreckung entstehen zusätzliche Kosten, die ohne gesonderten Bescheid zwangsweise beigetrieben werden können.

Name: Carina Luther
Stellenbezeichnung:Vollstreckung - Koordinator
Telefon: 0375 4402-21340
E-Mail:kreiskasse@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
Hausanschrift
Postanschrift
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