Allgemeine Informationen
Vollstreckung
Vollstreckungsinnendienst
Bei Nichtzahlung der Forderung nach der Mahnung erfolgt die Übergabe an die Vollstreckung. Die Bearbeitung im Innendienst erfolgt alphabetisch nach dem Nachnamen des Zahlungspflichtigen.Aufgaben des Innendienstes:- Vollstreckungsankündigung
- Erlass Vollstreckungsaufträge an den Außendienst
- Forderungspfändungen
- Anschriftenermittlung
- Anträge Durchsuchungsanordnungen
- Eintragung von Sicherheitshypotheken
- Einleitung von Zwangsversteigerungs-/Insolvenzverfahren
- Forderungsanmeldung in bereits eröffneten Insolvenzverfahren
- Bearbeitung von Vollstreckungsersuchen auswärtiger Behörden
Vollstreckungsaußendienst
- Aufsuchen der Zahlungspflichtigen
- Pfändung in das bewegliche Vermögen
- Türöffnung
- Teilzahlungsvereinbarungen
- Abnahme der Vermögensauskunft
Ansprechpartner
Name: | Carina Luther |
Stellenbezeichnung: | Vollstreckung - Koordinator |
Telefon: | 0375 4402-21340 |
E-Mail: | kreiskasse@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift |
Rechtsgrundlagen
- Sächsische Gemeindeordnung
- Sächsische Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik
- Sächsische Kommunale Kassen- und Buchführungsverordnung
- Sächsische Landkreisordnung
- Abgabenordnung
- Zivilprozessordnung
- Insolvenzordnung
- Vollstreckungsgesetz für den Freistaat Sachsen
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
- Sächsisches Kommunalabgabengesetz
- Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen
- Verwaltungszustellungsgesetz für den Freistaat Sachsen
- Informationen zur Datenschutz-Grundverordnung
- Verwaltungskostensatzung Landkreis Zwickau