elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
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Voraussetzung für die Zulassung eines Fahrzeuges ist die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer), die Sie von Ihrem Versicherungsunternehmen erhalten.

Bei der eVB-Nummer handelt es sich um eine siebenstellige Kombination aus Buchstaben und Ziffern.

Ausgenommen hiervon sind Ausfuhrkennzeichen! Hier erfolgt der Nachweis, wie bisher, durch Vorlage der entsprechenden 3-fachen, gelben Versicherungsbestätigung für die Ausfuhr des Fahrzeuges.

Wie geht es?
Im Normalfall teilt Ihnen Ihr Versicherungsunternehmen schriftlich, per Mail oder auf anderem Weg die erforderliche eVB-Nummer mit, die Sie bei der Zulassung des Fahrzeuges angeben müssen. Händler und Firmenkunden können von Ihrem Versicherer eine sogenannte Dauer-eVB erhalten, die immer wieder genutzt werden kann.   

Was tun bei Unklarheiten?
Bei Unstimmigkeiten oder Zweifel an der Gültigkeit der eVB-Nummer wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Versicherer oder an den Zentralruf der Autoversicherer (0180-25026, 6 ct aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG) um eventuelle Probleme klären zu lassen.   

Wie funktioniert das Verfahren?
Die Zulassungsbehörde ruft über die eVB-Nummer die für die Zulassung des Fahrzeuges relevanten Versicherungsdaten elektronisch vom Haftpflichtversicherer ab und speichert sie im örtlichen Fahrzeugregister.

Gleichzeitig informiert die Zulassungsbehörde automatisiert das Kraftfahrtbundesamt und die Versicherung über die erfolgte Zulassung des Fahrzeuges.

Mit der elektronischen Übermittlung prüft die Zulassungsbehörde, ob es sich um eine gültige Versicherungsbestätigung handelt. Fälschungen oder inhaltlich veränderte Versicherungsbestätigungen fallen dann sofort auf.

Es handelt sich um ein gesichertes Verfahren. Die Versicherungsdaten werden ausschließlich über die eVB-Nummer abgerufen und durch den Sachbearbeiter mit den Zulassungsdaten verglichen. Missbrauch durch Dritte wird somit ausgeschlossen.
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