Allgemeine Informationen
Die Sockelgebühr für die Abfallentsorgung im Landkreis Zwickau beträgt 28,44 EUR je
- meldeamtlich mit Hauptwohnsitz im Landkreis Zwickau erfasster Einwohnerin und erfasstem Einwohner sowie
- Einwohnergleichwert (Umrechnung gemäß Anlage 1 zur Abfallgebührensatzung) für Beschäftigte (und falls zutreffend Kinder oder Betten).
Darin sind neben den Kosten der in der Grafik unter weitere Informationen benannten Leistungen auch die Kosten der Erfüllung folgender Aufgaben enthalten:
- die Vorhaltung der öffentlichen Einrichtung der Abfalllbewirtschaftung mit Abfallvermeidung;
- die Verwaltung, Organisation und Umsetzung abfallwirtschaftlicher Maßnahmen;
- die Rekultivierung, Sanierung und Nachsorge von Deponien sowie
- die Entsorgung illegal abgelagerter, herrenloser Abfälle.
Gebührenschuldner ist die Gerundstückseigentümerin beziehungsweise der Grundstückseigentümer. Bei einem Eigentümerwechsel geht die Gebührenschuld zum Ersten des auf den Wechsel folgenden Monats auf die neue Eigentümerin beziehungsweise den neuen Eigentümer über.
Ansprechpartner
Stellenbezeichnung: | Kontakt Abfallwirtschaft |
Aufgabenbeschreibung: | Entgegennahme aller Anliegen rund um die Abfallentsorgung im Landkreis Zwickau |
Telefon: | 0375 4402-26600 |
Fax: | 0375 4402-26119 |
E-Mail: | abfallwirtschaft@landkreis-zwickau.de |
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Rechtsgrundlagen
§§ 5 bis 10 in Verbindung mit Anlage 1 zur Abfallgebührensatzung