Tierquälerei anzeigen
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Tierschutz,Tierquälerei,Misshandlung,Anzeige,schlechte Tierhaltung



Tierschutz bedeutet Schutz des Lebens und Wohlbefindens des Tieres als Mitgeschöpf des Menschen. Wenn Sie den Verdacht haben, dass Tiere unter tierschutzwidrigen Bedingungen gehalten, schlecht behandelt oder vernachlässigt werden, kann es sinnvoll sein, den Tierhalter zunächst direkt auf die Missstände anzusprechen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, diesen Sachverhalt dem zuständigen Veterinäramt mitzuteilen. Die Beschwerden in schriftlicher Form sollten außerhalb des Bagatellbereiches liegen und konkrete Angaben zum Beschuldigten und zum Sachverhalt enthalten. In dringendenNotfällen (beispielsweise: Hund im Auto bei großer Hitze) kontaktieren Sie bitte außerhalb unserer Dienstzeiten direkt die Polizei.

Zeigen Sie Ihre Beobachtung dem zuständigen Veterinäramt schriftlich oder per E-Mail an. Für die Überwachung der Einhaltung der Tierschutzvorschriften ist das Veterinäramt zuständig, bei Verdacht auf Straftatbestände die Polizei.
Machen Sie möglichst genaue Angaben über betroffene Tiere und dessen zugefügte Schmerzen, Leiden oder Schäden, beteiligte Personen und Zeugen sowie Ort und Zeit des Vorfalls.
Ihre Angaben werden von der zuständigen Stelle überprüft.
Für die Überwachung der Einhaltung der Tierschutzvorschriften und deren Vollzug ist das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt zuständig, bei Verdacht auf Straftatbestände im Eilfall die Polizei.

Name: Birgit Mahn
Stellenbezeichnung:Tierschutz und Tierarzneimittelüberwachung - Amtliche Tierärztin
Telefon: 0375 4402-22640
Fax:0375 4402-32600
E-Mail:lueva@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
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