Anwendung von Tierarzneimitteln durch Tierhalter
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Tierkrankheiten,Tierarzneimittel,kranke Tiere



Grundsätzlich gilt in Deutschland, dass jedermann das eigene Tier oder das eines anderen behandeln darf. Verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen nur auf Rezept in der Apotheke oder vom Tierarzt bezogen und nach Anweisung eines Tierarztes bei lebensmittelliefernden Tieren angewendet werden. Die Anwendung von apotheken- und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, muss vom Tierhalter dokumentiert werden.
Wer dagegen verstößt, begeht eine Straftat. 
Name:Dr. Steffi Kirchgatter
Stellenbezeichnung:Sachgebietsleiterin Tierseuchenbekämpfung und Tiergesundheitsschutz
Telefon: 0375 4402-22610
Fax:0375 4402-32600
E-Mail:lueva@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
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Tierhalter-Arzneimittel-Nachweisverordnung
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