Kahlhieb im Wald
  1. Hauptnavigation
  2. Navigation der aktiven Seite
  3. Inhalt der Seite

nlf,frst,ufb,Forstwirtschaft,Forst,Rodung,Holz,Kahl,Kahlhieb,



Ein Kahlhieb innerhalb des Waldes ab einer Flächengröße von mehr als 2 ha bedarf der Genehmigung durch die untere Forstbehörde.
Voraussetzungen:
Der Waldbesitzer ist verpflichtet, die Wiederaufforstung der Kahlhiebsfläche zeitnah, spätestens innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren vorzunehmen.
Mit Eingang des Antrages bei der unteren Forstbehörde überprüft diese, ob forst- oder naturschutzrechtliche Aspekte dem geplanten Kahlhieb entgegenstehen.
ab 50,00 € abhängig von der Flächengröße
zum Seitenanfang springen