Sperrung von Wald
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Wenn ein Waldbesitzer das freie Betretensrecht des Waldes beschränken oder ausschließen möchte (Sperrung), bedarf dies der Genehmigung ab der Dauer von mehr als zwei Monaten durch die untere Forstbehörde.
Bei einer Sperrung bis zu zwei Monaten ist diese der unteren Forstbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Voraussetzungen:
Der Waldbesitzer muss plausibel die wichtigen Gründe für die beabsichtigte Sperrung nachweisen.
ab 45,00 €
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