Anlage von forstbetrieblichen Einrichtungen bzw. Leitungsschneisen
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Beseitigung des Baumbestandes im Wald zur Anlage von forstbetrieblichen Einrichtungen bzw. Leitungsschneisen

Für die Beseitigung des Baumbestandes zur Anlage einer Leitungsschneise bzw. einer forstbetrieblichen Anlage bedarf es der Genehmigung durch die untere Forstbehörde.
Voraussetzungen:
Die Notwendigkeit der Maßnahme und die Flächengebundenheit müssen nachgewiesen werden.
ab 50,00 €
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