Tierausstellungsgenehmigung beantragen
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Tierschau,Tierbörse,Tiermarkt,Geflügelschau



Für die Veranstaltung von
  • Tierausstellungen,
  • Tierbörsen und
  • Tiermärkten
brauchen Sie eine, gegebenenfalls mehrere Genehmigungen. Die Bedingungen hängen unter anderem davon ab, um welche Art von Veranstaltung es sich handelt und welche Tiere ausgestellt bzw. angeboten werden sollen. In der Bescheinigung über die Genehmigung, die duch das örtlich zuständige Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt ausgestellt wird, werden je nach Tierart und der tierseuchenrechtlichen Situation die Ausstellungsbedingungen festgelegt.
   Der formlose Antrag sollte folgende Punkte enthalten:
  • Angaben zum Veranstalter und der verantwortlichen Person
  • Ort, Zeit und Zeitraum der Veranstaltung
  • gegebenenfalls Angaben zur Zuverlässigkeit des Veranstalters
  • die Aussteller und die ausgestellten Tierarten
  • die Erlaubnis der Aussteller
  • eine Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten
Die Erlaubnis zur Tierausstellung (eventuell mit Auflagen und Beschränkungen) bekommen Sie per Post oder Fax zugesandt.
Name: Claudia Richter
Stellenbezeichnung:Verwaltung und Vollzug (Fleischhygiene)
Aufgabenbeschreibung: Verwaltung/Vollzug
Telefon: 0375 4402-22605
Fax:0375 4402-32600
E-Mail:lueva@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
Name:Dr. Steffi Kirchgatter
Stellenbezeichnung:Sachgebietsleiterin Tierseuchenbekämpfung und Tiergesundheitsschutz
Telefon: 0375 4402-22610
Fax:0375 4402-32600
E-Mail:lueva@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
Hausanschrift
Postanschrift
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