Gleichstellungs- und Ausländerbeauftragte
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Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten von Frau und Mann
Die Beauftragte für die Gleichstellung von Frau und Mann hat die Aufgabe, die im Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetztes verankerte Gleichstellung von Frau und Mann zu fördern und zu übermachen.
Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet auf kommunaler Ebene darauf hin, Diskriminierung von Frauen abzubauen. In der Zuständigkeit der Beauftragten liegen damit alle gleichstellungs- und frauenrelevanten Fragen und Angelegenheiten. Als frauenrelevant sind solche Fragen zu verstehen, die die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Frauen in anderer Weise oder stärkerem Maße berühren als die von Männern. Sie ist der Umsetzung des Verfassungsauftrages "Gleichstellung von Frau und Mann" verpflichtet.


Ihre Aufgaben gliedern sich in vier Bereiche:
  1. Mitwirkung am Prozess der Willensbildung in kommunalpolitischen Gremien
  2. verwaltungsinterne Kontroll- und Initiativfunktion
  3. Anstöße geben zur Verbesserung der Chancengleichheit im Landkreis
  4. Information und Beratung zur Gleichstellung von Frau und Mann
Als Angestellte der Kreisverwaltung ist sie zuständig für das gesamte Kreisgebiet und für alle hier lebenden und arbeitenden Personen. Sie ist dem Landrat direkt unterstellt, arbeitet weisungsfrei, parteiunabhängig und organisiert ihre Arbeit selbst.

Termine nach Absprache

Aufgaben der Ausländerbeauftragten
Die Ausländerbeauftragte hat die Aufgabe, das im Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes verankerte Benachteiligungsverbot von Ausländerinnen und Ausländern zu überwachen. Ziel ist die Vermeidung von Fremdenfeindlichkeit durch die Förderung eines friedlichen Zusammenlebens zwischen deutschen und ausländischen Menschen im Landkreis Zwickau.Sie ist der Umsetzung des Verfassungsauftrages "Gleichheit vor dem Gesetz" verpflichtet und wird bei allen Maßnahmen und Vorhaben des Landkreises, die Zuwanderer betreffen, beteiligt.


Ihre Aufgaben gliedern sich in vier Bereiche:
  1. Mitwirkung am Prozess der Willensbildung in kommunalpolitischen Gremien
  2. verwaltungsinterne Kontroll- und Initiativfunktion
  3. Anstöße geben zur Verbesserung der Chancengleichheit im Landkreis
  4. Information und Beratung zur Chancengleichheit und bei Diskriminierung
Als Angestellte der Kreisverwaltung ist sie zuständig für das gesamte Kreisgebiet und für alle hier lebenden und arbeitenden Personen. Sie ist dem Landrat direkt unterstellt, arbeitet weisungsfrei, parteiunabhängig und organisiert ihre Arbeit selbst.

Termine nach Absprache

Name: Birgit Riedel
Stellenbezeichnung:Gleichstellungs- und Ausländerbeauftragte
Telefon: 0375 4402-21051
Fax:0375 4402-21009
E-Mail:gleichberechtigt@landkreis-zwickau.de
Hausanschrift
Postanschrift
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