Erstzulassung eines gebrauchten Fahrzeuges
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Erstzulassung eines gebrauchten Fahrzeuges in der Bundesrepublik Deutschland (gebrauchte Fahrzeuge aus dem Ausland oder gebrauchte Inlandfahrzeuge)


Wenn Sie gebrauchte Fahrzeuge erstmals in Deutschland im Straßenverkehr nutzen wollen, müssen Sie die Zuteilung eines Kennzeichens beantragen.Dabei kann es sich
  • um gebrauchte Inlandfahrzeuge handeln, die bislang auf nichtöffentlichem Gelände genutzt wurden oder letztmalig z.B. in der ehemaligen DDR zugelassen waren. Weiterhin kann es sich um Fahrzeuge handeln, die aus Beständen z.B. der Bundeswehr stammen oder zulassungspflichtig werden.
  • oder um gebrauchte Fahrzeuge aus dem Ausland handeln. Dies gilt auch, wenn Sie mit einem im Ausland auf Sie zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland umziehen. Auch für diese Fahrzeuge müssen Sie in Deutschland ein neues Kennzeichen beantragen.
Hinweis:
Das Fahrzeug ist gemäß § 14 Abs. 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) vor der erstmaligen Erteilung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) von der Zulassungsbehörde zu identifizieren.

Es gilt das Wohnortprinzip. Auf eine Nebenwohnung kann kein Fahrzeug mehr zugelassen werden. Der Standort des Fahrzeuges ist jedoch anzugeben. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters, dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Antragstellung

Der Antrag auf Zulassung eines Fahrzeugs ist bei der Zulassungsbehörde zu stellen. Dazu ist der Halter des Fahrzeugs verpflichtet. Der Antrag kann auch mit schriftlicher Vollmacht des Fahrzeughalters durch einen Vertreter (zum Beispiel Ihrem Autohändler) gestellt werden.

Terminreservierung
Für Ihr Anliegen bieten wir Ihnen die Möglichkeit, für die Kfz-Zulassungsstellen in Glauchau, Werdau und Zwickau einen Termin ONLINE zu reservieren.

Hier geht es zur Termin-Reservierung


Wunschkennzeichen


Die Reservierung eines Wunschkennzeichen kann schon vor der Zulassung als Online-Dienst über das Internet erfolgen.

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Versicherung

Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.

Kennzeichenschilder

Die benötigten Kennzeichenschilder können Sie nach der Zulassung des Fahrzeuges herstellen lassen. Sie haben die Wahl zwischen mehreren Schilderherstellern in unmittelbarer Nähe der Zulassungsstelle. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten

Steht einer Zulassung nichts im Wege, werden die Kennzeichen abgestempelt, das heißt, mit Plaketten für die Hauptuntersuchung (HU) und den Zulassungsbezirk versehen.

Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Wenn Sie Ihr Fahrzeug auf Kredit gekauft oder geleast haben und die finanzierende Bank die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) einbehalten hat, wenden Sie sich zuerst an die Bank (oder Ihr Autohaus), damit diese die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) der Zulassungsbehörde zur Änderung vorlegen kann.
Ob die Zulassungsbescheinigung Teil II in der Zulassungsbehörde bereits vorliegt erfahren Sie hier.
  • 30,00 EUR
  • bei Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II: zusätzlich 14,00 EUR
  • bei Erteilung der Betriebserlaubnis: zusätzlich 39,50 EUR
  • für ein Wunschkennzeichen: zusätzlich
    • 2,60 EUR für eine Vorabreservierung (gegebenenfalls)
    • 10,20 EUR für die Zuteilung des Wunschkennzeichens
  • je verwendeten Klebesiegel: zusätzlich 0,30 EUR pro Stück
  • wenn der Brief von der Bank bei der Zulassungsbehörde hinterlegt wird: zusätzlich 10,20 EUR
Zu den o. g. Gebühren kommen - je nach Sachverhalt - noch Gebühren von 0,60 EUR bis 3,80 EUR für die Änderung beim Kraftfahrt-Bundesamt hinzu.

Im Ausnahmefall können auch weitere Gebühren hinzukommen.

Die Gebühren können entweder bar oder mit der EC-Karte im bargeldlosen Zahlungsverkehr beglichen werden.
    Stellenbezeichnung:Kontaktformular für Anfragen an die Kfz-Zulassung
    Aufgabenbeschreibung:Kontaktformular für Anfragen an die Kfz-Zulassungsstelle
    Stellenbezeichnung:Kfz-Zulassung Werdau
    Telefon: 0375 4402-24336, -24347
    Fax:0375 4402-24349
    E-Mail:kfz@landkreis-zwickau.de
    Öffnungszeiten
    Hausanschrift
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    Stellenbezeichnung:Kfz-Zulassung Zwickau
    Telefon: 0375 4402-24330, -24382
    Fax:0375 4402-24389
    E-Mail:kfz@landkreis-zwickau.de
    Öffnungszeiten
    Hausanschrift
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    Stellenbezeichnung:Kfz-Zulassung Glauchau
    Telefon: 0375 4402-24331, -24355
    Fax:0375 4402-24391
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