Allgemeine Informationen
Fahranfänger im Alter von 18 bis 25 Jahren sind überdurchschnittlich häufig in tödliche oder Unfälle mit Schwerverletzten verwickelt. Ursache ist unter anderem die noch fehlende Fahrpraxis nach Erwerb des Führerscheins. Auto fahren muss geübt werden, denn erst im Laufe der Zeit erwirbt man Fahrroutine, die zum sicheren Fahren notwendig ist. Sichere Fahrerinnen und Fahrer haben nicht nur das Fahren geübt (in der Begleitphase rund 5000 km), sondern lenken ein Fahrzeug vernünftig und angepasst an die Verkehrsverhältnisse. Über die Beherrschung des Fahrzeugs und der Verkehrssituationen hinaus ist von besonderer Bedeutung, dass Sie Ihre eigenen Fähigkeiten einschätzen lernen, sich der Risiken bewusst sind und weder sich selbst noch andere in gefährliche Situationen bringen.
Für den Erwerb der Fahrerlaubnis ab 17 gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen wie beim normalen Führerschein. (siehe unter weitere Informationen)
Zusätzlich muss noch ein Antrag auf Teilnahme am „begleiteten Fahren mit 17“gestellt und Angaben zu den vorgesehenen Begleitpersonen gemacht werden.
Die gesetzlichen Vertreter (in der Regel sind das die Eltern) müssen der Teilnahme am begleiteten Fahren mit 17 zustimmen und auch ihr Einverständnis zu den Begleitpersonen erklären.
Informationen zur Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse B durch Eintragung der Schlüsselzahl 96
Voraussetzungen:
Sie sind mit Hauptwohnsitz im Landkreis Zwickau gemeldet. (Wenn hier nur der Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.)
Der Antrag kann frühestens 6 Monate vorm Erreichen des Mindestalter von 17 Jahren und nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter gestellt werden.
Anforderungen an die Begleitpersonen:
Die begleitende Person
- muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
- muss seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, Europäische Union / Europäischer Wirtschaftsraum (EU/EWR)- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein,
- darf zum Zeitpunkt der Beantragung mit nicht mehr als einem Punkt im Fahreignungsregister belastet sein.
(siehe unter weitere Informationen)
Erforderliche Unterlagen
Hinweis:
Alle erforderlichen Unterlagen sind im Original vorzulegen.
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
-
ein aktuelles biometrisches Passbild (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter) Die Aufnahme des Passbildes und der Unterschrift kann vor Antragstellung des Dokumentes selbst vorgenommen werden. Dazu steht im Wartebereich der Fahrerlaubnisbehörde in Glauchau das Selbstbedienungsterminal „Speed Capture Kiosk“ zur Verfügung.
Die Gebühr dafür beträgt 6,00 EUR. - Sehtestbescheinigung nicht älter als 2 Jahre
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe zur Vorlage bei der Behörde
- Zustimmung beider Elternteile/Erziehungsberechtigten erforderlich Beiblatt_1_Fahrerlaubnis_mit_17 (siehe unter Anträge und Formulare) und eine Kopie des Personalausweises ist beizufügen
- Beiblatt_2_Fahrerlaubnis_mit_17 (siehe unter Anträge und Formulare) ist von jeder im Beiblatt 1 benannten Begleitperson vollständig auszufüllen und eine Kopie des aktuellen Führerscheindokuments sowie des Personalausweises beizufügen
- Name und Anschrift Ihrer Fahrschule benennen
Ablauf
Mit der Ausbildung in der Fahrschule kann bereits
mit 16 ½ Jahren begonnen werden.
Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres abgelegt werden. Die Anträge auf die Fahrerlaubnis und die Teilnahme am begleiteten Fahren mit 17 müssen persönlich gestellt werden, die Erziehungsberechtigten müssen dazu ihr Einverständnis erklären.
Die Prüfbescheinigung gilt bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung. Bis zum 18. Geburtstag darf nur gemeinsam mit einer eingetragenen Begleitperson gefahren werden. Die Fahrberechtigung im Rahmen des Begleiteten Fahrens gilt nur innerhalb Deutschlands und in Österreich.
Nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird Ihnen dann gegen Umtausch der Prüfungsbescheinigung ein regulärer Kartenführerschein ausgestellt.
Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres abgelegt werden. Die Anträge auf die Fahrerlaubnis und die Teilnahme am begleiteten Fahren mit 17 müssen persönlich gestellt werden, die Erziehungsberechtigten müssen dazu ihr Einverständnis erklären.
Die Prüfbescheinigung gilt bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung. Bis zum 18. Geburtstag darf nur gemeinsam mit einer eingetragenen Begleitperson gefahren werden. Die Fahrberechtigung im Rahmen des Begleiteten Fahrens gilt nur innerhalb Deutschlands und in Österreich.
Nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird Ihnen dann gegen Umtausch der Prüfungsbescheinigung ein regulärer Kartenführerschein ausgestellt.
Kosten und Gebühren
Die
Antragsgebühr beträgt 49,70 Euro.
Die Überprüfung der Begleitperson beträgt pro Begleitperson 13,30 Euro.
Die Gebühr nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) muss bei der Beantragung gezahlt werden. Sie können in bar oder per girocard (EC) zahlen.
Die Überprüfung der Begleitperson beträgt pro Begleitperson 13,30 Euro.
Die Gebühr nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) muss bei der Beantragung gezahlt werden. Sie können in bar oder per girocard (EC) zahlen.
Ansprechpartner
Stellenbezeichnung: | Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde |
Telefon: | 0375 4402-24312 |
Fax: | 0375 4402-24329 |
E-Mail: | fuehrerschein@landkreis-zwickau.de |
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