Familienbildung / -förderung
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Familienförderung, Familien, Förderung, § 16 SGB VIII, Richtlinie Familienförderung, Familienbildung

Familienbildung / -förderung

Leistungen zur Förderungen in der Familie gemäß § 16 SGB VIII
  • (1) Müttern, Vätern, anderen Erziehungsberechtigten und jungen Menschen sollen Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie angeboten werden. Sie sollen dazu beitragen, dass Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können. Sie sollen auch Wege aufzeigen, wie Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können.
  • (2) Leistungen zur Förderung der Erziehung in der Familie sind insbesondere
    • 1. Angebote der Familienbildung, die auf Bedürfnisse und Interessen sowie auf Erfahrungen von Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und Erziehungssituationen eingehen, die Familien in ihrer Gesundheitskompetenz stärken, die Familie zur Mitarbeit in Erziehungseinrichtungen und in Formen der Selbst- und Nachbarschaftshilfe besser befähigen sowie junge Menschen auf Ehe, Partnerschaft und das Zusammenleben mit Kindern vorbereiten,
    • 2. Angebote der Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen,
    • 3. Angebote der Familienfreizeit und der Familienerholung, insbesondere in belastenden Familiensituationen, die bei Bedarf die erzieherische Betreuung der Kinder einschließen.
  • (3) Müttern und Vätern sowie schwangeren Frauen und werdenden Vätern sollen Beratung und Hilfe in Fragen der Partnerschaft und des Aufbaus elterlicher Erziehungs- und Beziehungskompetenzen angeboten werden.

Name: Katja Rupprecht
Stellenbezeichnung:SB Familienbildung
Aufgabenbeschreibung: Familienbildung/-förderung
Telefon: 0375 4402-23122
Öffnungszeiten
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