Landschaftsschutzgebiete
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Landschaftsschutzgebiete werden vor allem mit dem Ziel ausgewiesen, zu erhaltende Landschaftsräume von Bebauungen jeglicher Art freizuhalten. Der Landkreis Zwickau verfügt gegenwärtig 20 Landschaftsschutzgebiete.
Die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten (LSG) verfolgt das Ziel, naturnahe Landschaftsräume oder bestimmte Kulturlandschaften zu erhalten, die durch ihre Schönheit oder Vielgestaltigkeit an Landschaftselementen schützenswert sind. Oft spielt als Auswahlkriterium auch die Bedeutung als Erholungs- und als Ausgleichsraum zu städtisch-industriellen Ballungsgebieten eine Rolle.
Landschaftsschutzgebiete sind eine schwächere Schutzform als Naturschutzgebiete. Trotzdem bedürfen bestimmte Handlungen, die zu Veränderungen des Landschaftscharakters führen können, der Erlaubnis der Naturschutzbehörde.Im Allgemeinen bleiben bisherige rechtlichen Nutzungen der Grundstücke erhalten. Vor allem ist die Ausübung einer ordnungsgemäßen Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zulässig, da diese in der Regel den Zielen des Naturschutzes dienen und dem Erhalt der über Jahrhunderte entstandenen Kulturlandschaften.
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