Verlängerung der Fahrerlaubnis
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Seit das Fahrerlaubnisrecht aufgrund von Regelungen der Europäischen Union zum 01.01.1999 geändert wurde, sind auch deutsche C- und D-Klassen befristet. Dies betrifft auch die Fahrerlaubnisinhaber, denen bereits die Klasse 2 und die Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung für Kraftomnibusse vor dem 01.01.1999 erteilt wurde.

Inhaber von Fahrerlaubnissen der Klasse 2 oder der Klasse 3, die Fahrzeugkombinationen mit bis zu 3 Achsen und bis zu 18,5 t führen, verlieren durch das neue Recht

- auch ohne Umtausch - am 50. Geburtstag ihre Fahrberechtigung.  

Die Fahrerlaubnisse der Klassen C (C1, C1E, C, CE) und D (D1, D1E, D, DE), die nach dem 01.01.1999 erteilt wurden, werden grundsätzlich auf maximal 5 Jahre befristet. Die befristeten Klassen müssen deshalb rechtzeitig vor Ablauf verlängert werden. Eine zeitgerechte Verlängerung kann nur sichergestellt werden, wenn der Antrag mindestens 4 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit gestellt wird.

Die Beantragung kann bereits bis zu 6 Monate vor Ablauf der Fahrzeugklasse ohne zeitlichen Verlust erfolgen, da die neue Befristung dann vom Ablaufdatum und nicht vom Antragsdatum aus berechnet wird! Bei der Verlängerung muss ein neuer Führerschein hergestellt werden. Der bisherige Führerschein ist im Austausch abzugeben.  

Nach Ablauf der Fahrerlaubnis kann ebenfalls eine Verlängerung beantragt werden. Wenn die Zeitspanne zwischen Ablauf und Antrag auf Verlängerung allerdings zu groß geworden ist, muss unter Umständen eine neue Prüfung (Theorie und/oder Praxis) angeordnet werden. Dies wird im Einzelfall überprüft.

Bei der Verlängerung der Fahrerlaubnis müssen Sie persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde vorsprechen.


Hinweis:


Bitte Überprüfen Sie auch gleich, ob Sie eventuell in den Anwendungsbereich des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes fallen und damit eventuell weitere Nachweise vorlegen müssen.  


Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter Fahrerqualifizierungsnachweis.

(siehe unter weitere Informationen)


Die Verlängerung der Führerscheinklassen kostet 48,90 Euro.

Die Gebühr nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) muss bei der Beantragung gezahlt werden. Sie können in bar oder per girocard (EC) zahlen.  
Stellenbezeichnung:Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde
Telefon: 0375 4402-24312
Fax:0375 4402-24329
E-Mail:fuehrerschein@landkreis-zwickau.de
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