Verpflichtungserklärung
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Einladung ausländischer Gäste

  • Im Zusammenhang mit der Erteilung eines Visums an Ausländer ist die Abgabe einer Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Unterhaltskosten, Krankenversicherung und ggf. Ausreisekosten zu Gunsten eines Ausländers in vielen Fällen eine notwendige Voraussetzung.
  • Die Verpflichtungserklärung ist bei der Visumbeantragung bei der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung vorzulegen.
  • Der Verpflichtungsgeber kann eine natürliche (Privatperson) oder eine juristische Person (z. B. Firma) sein.
Onlineformular zur Verpflichtungserklärung unter - Anträge und Formulare
  • Sie können den Erhebungsbogen online ausfüllen und die erforderlichen Unterlagen und Nachweise direkt am Ende des Formulars hochladen. Die Übermittlung Ihrer Daten erfolgt auf sicheren Übertragungswegen.
Bitte achten Sie beim Ausfüllen des Datenblatts auf Schreibfehler. Etwaige Fehler können nur durch eine neue Ausstellung der Verpflichtungserklärung korrigiert werden. Hierfür ist eine erneute Gebühr in Höhe von 29,00 € zu zahlen

Voraussetzungen:
  • persönliche Vorsprache
  • bei Nutzung des Onlineformulars ist die persönliche Vorsprache bei Abholung der Verpflichtungserklärung erforderlich
  • Hauptwohnsitz im Landkreis Zwickau
  • bei ausländischen Staatsangehörigen gültiger Aufenthaltstitel und Reisepass
  • regelmäßiges Einkommen (Lohn, Gehalt, Rente, Einkünfte aus Selbstständigkeit)
  • Kein Einkommen sind z.B. Leistungen der Grundsicherung, Bezug von Arbeitslosengeld II, Stipendien

  • Persönliche Vorsprache des Verpflichtungsgebers erforderlich
  • Aufnahme der erforderlichen Daten und Prüfung der Bonität
  • Weitere Bearbeitung und Prüfung dauert ca. 3 Werktage
Onlineformular zur Verpflichtungserklärung unter - Anträge und Formulare
  • Sie können den Erhebungsbogen online ausfüllen und die erforderlichen Unterlagen und Nachweise direkt am Ende des Formulars hochladen. Die Übermittlung Ihrer Daten erfolgt auf sicheren Übertragungswegen.
  • 29,00 Euro pro Verpflichtungserklärung
Name: Peter Schulze
Stellenbezeichnung:Bürgerservice - Sachgebietsleiter
Telefon: 0375 4402-21920
Fax:0375 4402-31920
E-Mail:info@landkreis-zwickau.de
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Stellenbezeichnung:Bürgerservice Glauchau
Telefon: 0375 4402-21900
Fax:0375 4402-31920
E-Mail:BSGlauchau@landkreis-zwickau.de
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Stellenbezeichnung:Bürgerservice Hohenstein-Ernstthal
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Stellenbezeichnung:Bürgerservice Zwickau
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