Museumsangebote Deutsches Landwirtschaftsmuseum Schloss Blankenhain
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Deutsches Landwirtschaftsmuseum, Schloss Blankenhain, Museum, DLM, Satzung DLM, Besichtigung, Führungen, museumspädagogische Angebote



  • Das Deutsche Landwirtschaftsmuseum Schloss Blankenhain (DLM) ist eine öffentliche Einrichtung des Landkreises Zwickau, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der geltenden Abgabenordnung verfolgt. 
  • Der Landkreis Zwickau ist Träger des DLM Schloss Blankenhain.
  • Dem DLM Schloss Blankenhain obliegt das Sammeln, Bewahren, Forschen und Präsentieren von historischen Sachzeugnissen und Dokumenten des ländlichen Raumes. Es hat die Aufgabe der Bewahrung, wissenschaftlichen Aufarbeitung und Darstellung der Geschichte des ländlichen Raumes im gesamten Mittel- und Ostdeutschland.
  • Als kulturelle Einrichtung dient das DLM Schloss Blankenhain wissenschaftlichen Zwecken und deren Vermittlung an die Benutzer, insbesondere durch Ausstellungen, Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben.

Voraussetzungen:
Jedermann kann das DLM Schloss Blankenhain nach Maßgabe der in der Satzung des Landkreises Zwickau für das Deutsche Landwirtschaftsmuseum Schloss Blankenhain (DLMSB-S) festgesetzten Benutzungsbedingungen in Anspruch nehmen.

Als Benutzung des DLM Schloss Blankenhain gelten:
  1. die Besichtigung des DLM Schloss Blankenhain,
  2. die Teilnahme an Führungen durch das DLM Schloss Blankenhain,
  3. die Teilnahme an museumspädagogischen Aktionen des DLM Schloss Blankenhain,
  4. die Teilnahme an Sonderveranstaltungen des DLM Schloss Blankenhain.

Erhebung von Gebühren laut Satzung
Das DLM Schloss Blankenhain kann während der festgesetzten Öffnungszeiten benutzt werden. Sonderregelungen können vom Direktor des DLM Schloss Blankenhain getroffen werden.
Name: Jürgen Knauss
Stellenbezeichnung:Museumsdirektor
Telefon: 036608-20999-11
Hausanschrift
Postanschrift
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