Träger öffentlicher Belange
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Liste Träger öffentlicher Belange, TöB, Beteiligung, Planung



Koordination der Beteiligung der Landkreisverwaltung als Träger öffentlicher Belange bei Planungsverfahren und sonstigen Dienstleistungsverfahren.
Voraussetzungen:
Wenn in einem Planungs- oder Genehmigungsverfahren eine Beteiligung des Landkreises als Träger öffentlicher Belange erforderlich ist, wird die Beteiligung der einzelnen Träger öffentlicher Belange innerhalb der Landkreisverwaltung koordiniert, und es wird eine einheitliche Stellungnahme des Landkreises abgegeben.
Zwischen Einreichung der Unterlagen und Durchführung der Maßnahme sollten mindestens 6 Wochen liegen, da in der Regel eine Beurteilungsfrist von einem Monat gesetzlich vorgesehen ist und auch benötigt wird.
In der Regel keine, da die Beteiligung durch öffentliche Stellen oder in deren Auftrag erfolgt.
Name: Eva Klotz
Stellenbezeichnung:Bauleitplanung, Regionalentwicklung
Telefon: 0375 4402-25125
Fax:0375 4402 25209
E-Mail:kreisentwicklung@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
Hausanschrift
Postanschrift
§§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz in Verbindung mit dem jeweiligen Fachgesetz (beispielsweise Straßen-, Wasser-, Energiewirtschaftsgesetz, Allgemeines Eisenbahngesetz).
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