Allgemeine Informationen
Wenn Sie Ihr amtliches Kennzeichen verloren haben oder es gestohlen wurde, müssen Sie - schon um einen eventuellen Missbrauch ausschließen zu können - unverzüglich die Ausstellung neuer Kennzeichen bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
Erforderliche Unterlagen
Sie erhalten originale Zulassungsbescheinigungen mit hochwertigen fälschungssicheren Merkmalen. Legen Sie daher auch der Zulassungsbehörde keine Kopien von persönlichen/betrieblichen Dokumenten vor, es sei denn, diese sind amtlich beglaubigt.
bei Vertretung zusätzlich
Wird aufgrund eines Kennzeichenverlustes umgekennzeichnet, ist die Bevollmächtigung einer anderen Person nicht möglich. Persönliches Erscheinen des Fahrzeughalters zur Abgabe einer Versicherung an Eides statt ist in diesem Fall grundsätzlich erforderlich!
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung (HU)
- ggf. noch vorhandene(s) Kennzeichen
- bei Diebstahl: zusätzlich deutsches Protokoll über die Anzeige bei der Polizei
bei Vertretung zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
Wird aufgrund eines Kennzeichenverlustes umgekennzeichnet, ist die Bevollmächtigung einer anderen Person nicht möglich. Persönliches Erscheinen des Fahrzeughalters zur Abgabe einer Versicherung an Eides statt ist in diesem Fall grundsätzlich erforderlich!
Ablauf
Wird der Verlust eines amtlichen Kennzeichens in der Zulassungsbehörde angezeigt, ist diese verpflichtet eine Umkennzeichnung durchzuführen und das bisherige Kennzeichen für 10 Jahre zu sperren um die Gefahr von Missbrauch zu unterbinden.
Bei einem Verlust des(der) amtlichen Kennzeichen ist die Abgabe einer Versicherung an Eides statt notwendig. Diese kann entweder bei der Zulassungsbehörde oder bei einem Notar abgegeben werden.
Nach erfolgter Umkennzeichnung werden die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II) geändert, d.h. es wird das neue Kennzeichen eingetragen.
Terminreservierung
Für Ihr Anliegen bieten wir Ihnen die Möglichkeit, für die Kfz-Zulassungsstellen in Glauchau, Werdau und Zwickau einen Termin ONLINE zu reservieren.
Hier geht es zur Termin-Reservierung
Bei einem Verlust des(der) amtlichen Kennzeichen ist die Abgabe einer Versicherung an Eides statt notwendig. Diese kann entweder bei der Zulassungsbehörde oder bei einem Notar abgegeben werden.
Nach erfolgter Umkennzeichnung werden die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II) geändert, d.h. es wird das neue Kennzeichen eingetragen.
Terminreservierung
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Kosten und Gebühren
- 30,00 EUR
- für ein Wunschkennzeichen: zusätzlich
- 2,60 EUR für eine Vorabreservierung (gegebenenfalls)
- 10,20 EUR für die Zuteilung des Wunschkennzeichens
- je verwendeten Klebesiegel: zusätzlich 0,30 EUR pro Stück
- wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) von der Bank bei der Zulassungsbehörde hinterlegt wird: zusätzlich 10,20 EUR
- wenn gleichzeitig eine technische Änderung vorgenommen wird: zusätzlich 10,20 EUR
- für die Abnahme einer Eidesstattlichen Versicherung: zusätzlich 30,70 EUR
Im Ausnahmefall können auch weitere Gebühren hinzukommen.
Die Gebühren können entweder bar oder mit der EC-Karte im bargeldlosen Zahlungsverkehr beglichen werden und sind bei Antragstellung fällig.
Ansprechpartner
Stellenbezeichnung: | Kontaktformular für Anfragen an die Kfz-Zulassung |
Aufgabenbeschreibung: | Kontaktformular für Anfragen an die Kfz-Zulassungsstelle |
Stellenbezeichnung: | Kfz-Zulassung Hotline |
Telefon: | 0375 4402-24900 |
Rechtsgrundlagen
§ 3 Abs. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 9 Abs. 4 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
§ 9 Abs. 4 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)