Allgemeine Informationen
Fragebögen für Grundstückskauf
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Zwickau ist ein selbstständiges, unabhängiges, marktkundiges Sachverständigengremium. Die ehrenamtlichen Mitglieder werden vom Landrat des Landkreises Zwickau bestellt.
Der Gutachterausschuss und die Geschäftsstelle verfügen zur Erledigung ihrer Aufgaben über eine Kaufpreissammlung, welche einen umfassenden Marktbericht ermöglicht. Nach § 195 Baugesetzbuch (BauGB) ist zur Führung der Kaufpreissammlung jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu begründen, von den beurkundenden Stellen in Abschrift dem Gutachterausschuss zu übersenden. Nach § 193 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 9 der Sächsischen Gutachterausschussverordnung ist der Gutachterausschuss verpflichtet, diese Kaufverträge auszuwerten und in einer Kaufpreissammlung zu führen.
Hierbei sind wir auf die Mithilfe der Marktteilnehmer (Käufer bzw. Verkäufer) angewiesen. Gemäß § 197 (1) BauGB sind diese zur Auskunft verpflichtet. Die Daten sind ausschließlich für unsere Auswertungen bestimmt und werden nicht an Dritte weitergegeben. Zur vertraulichen Behandlung besteht eine gesetzliche Verpflichtung.
Für Ihre Bemühungen bedanken wir uns im Voraus.
Voraussetzungen:
Sie haben eine Immobilie erworben und haben einen Fragebogen vom Gutachterausschuss erhalten.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Zwickau ist ein selbstständiges, unabhängiges, marktkundiges Sachverständigengremium. Die ehrenamtlichen Mitglieder werden vom Landrat des Landkreises Zwickau bestellt.
Der Gutachterausschuss und die Geschäftsstelle verfügen zur Erledigung ihrer Aufgaben über eine Kaufpreissammlung, welche einen umfassenden Marktbericht ermöglicht. Nach § 195 Baugesetzbuch (BauGB) ist zur Führung der Kaufpreissammlung jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu begründen, von den beurkundenden Stellen in Abschrift dem Gutachterausschuss zu übersenden. Nach § 193 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 9 der Sächsischen Gutachterausschussverordnung ist der Gutachterausschuss verpflichtet, diese Kaufverträge auszuwerten und in einer Kaufpreissammlung zu führen.
Hierbei sind wir auf die Mithilfe der Marktteilnehmer (Käufer bzw. Verkäufer) angewiesen. Gemäß § 197 (1) BauGB sind diese zur Auskunft verpflichtet. Die Daten sind ausschließlich für unsere Auswertungen bestimmt und werden nicht an Dritte weitergegeben. Zur vertraulichen Behandlung besteht eine gesetzliche Verpflichtung.
Für Ihre Bemühungen bedanken wir uns im Voraus.
Voraussetzungen:
Sie haben eine Immobilie erworben und haben einen Fragebogen vom Gutachterausschuss erhalten.
Erforderliche Unterlagen
Notarvertrag zum Erwerb einer Immobilie
Ablauf
Die Erwerber einer Immoblie erhalten vom Gutachterausschuss einen Fragebogen übersandt, der ausgefüllt mittels Freiumschlag kostenfrei zurückgesandt werden kann. Sollten Sie weitere Exemplare der Fragebögen benötigen bzw. trifft der übersandte Fragebogen nicht auf die entsprechende Immobilienart zu, dann können Sie nachfolgend die zutreffenden Fragebögen ausfüllen und per E-mail (gaa@landkreis-zwickau.de) oder Fax (0375 / 4402 25779) an die Geschäftsstelle übersenden.
Wurde für das Grundstück ein Wertgutachten erstellt, können Sie die Angaben aus dem Gutachten entnehmen oder anstelle des Fragebogens eine Kopie des Gutachtens übersenden.
Wichtiger Hinweis: Bitte beschreiben Sie im Fragebogen den Zustand der Immobilie zum Zeitpunkt des Erwerbes. Wir weisen Sie in diesem Zusammenhang darauf hin, dass durch die Mitarbeiter der Geschäftsstelle gegebenenfalls zusätzlich eine Ortsbesichtigung zur Erstellung einer Fotodokumentation erfolgen wird.
Wurde für das Grundstück ein Wertgutachten erstellt, können Sie die Angaben aus dem Gutachten entnehmen oder anstelle des Fragebogens eine Kopie des Gutachtens übersenden.
Wichtiger Hinweis: Bitte beschreiben Sie im Fragebogen den Zustand der Immobilie zum Zeitpunkt des Erwerbes. Wir weisen Sie in diesem Zusammenhang darauf hin, dass durch die Mitarbeiter der Geschäftsstelle gegebenenfalls zusätzlich eine Ortsbesichtigung zur Erstellung einer Fotodokumentation erfolgen wird.
Kosten und Gebühren
Die Übernahme von ggf. anfallenden Kosten ist leider nicht möglich.
Anträge und Formulare
- Kaufpreissammlung - Fragebogen Land- und Bauernhäuser (PDF)
- Kaufpreissammlung - Fragebogen Land- und Bauernhäuser (Online)
- Kaufpreissammlung - Fragebogen unbebautes Grundstück bzw. einfache Bebauung (PDF)
- Kaufpreissammlung - Fragebogen unbebautes Grundstück bzw. einfache Bebauung (Online)
- Kaufpreissammlung - Fragebogen Eigentumswohnung - Teileigentum (PDF)
- Kaufpreissammlung - Fragebogen Eigentumswohnung - Teileigentum (Online)
- Kaufpreissammlung - Fragebogen Ein- und Zweifamilienhaus (PDF)
- Kaufpreissammlung - Fragebogen Ein- und Zweifamilienhaus (Online)
- Kaufpreissammlung - Fragebogen Mehrfamilienhaus/Wohn- und Geschäftshaus (PDF)
- Kaufpreissammlung - Fragebogen Mehrfamilienhaus/Wohn- und Geschäftshaus (Online)
- Kaufpreissammlung - Fragebogen Gewerbeimmobilie (PDF)
- Kaufpreissammlung - Fragebogen Gewerbeimmobilie (Online)
Ansprechpartner
Name: | Angela Schlatter |
Stellenbezeichnung: | Geschäftsstelle Gutachterausschuss |
Telefon: | 0375 4402-25772 |
E-Mail: | gaa@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift | |
Name: | Daniela Martin |
Stellenbezeichnung: | Vorsitzende Gutachterausschuss und Sachgebietsleiterin Geschäftsstelle Gutachterausschuss |
Telefon: | 0375 4402-25770 |
E-Mail: | gaa@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift | |
Name: | Anja Kehrer |
Stellenbezeichnung: | Geschäftsstelle Gutachterausschuss |
Telefon: | 0375 4402-25773 |
E-Mail: | gaa@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift |
Rechtsgrundlagen
- §§ 195 und 197 Baugesetzbuch (BauGB)
- § 9 Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - SächsGAVO)