Allgemeine Informationen
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Zwickau ist ein selbstständiges, unabhängiges, marktkundiges Sachverständigengremium. Die ehrenamtlichen Mitglieder werden vom Landrat des Landkreises Zwickau bestellt.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Zwickau ermittelt zum Ende jedes geraden Kalenderjahres bis zum 30. April des darauffolgenden Jahres nach Maßgabe des § 196 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 10 der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV) Bodenrichtwerte.
Die Bodenrichtwerte sind nach der Ermittlung kostenfrei im Bodenrichtwertinformationssystem des Freistaates Sachsen unter http://www.boris.sachsen.de/ einzusehen. Sollten Sie eine schriftliche Auskunft zum Bodenrichtwert benötigen, dann wenden Sie sich unter Verwendung des bereitgestellten Formulars an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Schriftliche Anfragen werden generell schriftlich beantwortet und sind kostenpflichtig.
Voraussetzungen:
- keine
- Für eine schriftliche Auskunft ist eine schriftliche Anfrage unter Angabe einer Postadresse notwendig.
Erforderliche Unterlagen
Zur Beantragung einer Auskunft aus der Kaufpreissammlung füllen Sie bitte das bereitgestellte Formular vollständig aus, unterzeichnen es und senden dieses an die Geschäftsstelle.
Ablauf
Für die Antragstellung verwenden Sie bitte das bereitgestellte Antragsformular. Die Auskunft wird schriftlich erstellt und auf dem Postweg übersandt.
Kosten und Gebühren
Für die Erstellung einer schriftlichen Auskunft zum Bodenrichtwert werden Kosten erhoben. Diese richten sich nach dem Kostenverzeichnis der Gutachterausschusskostensatzung des Landkreises Zwickau (s. weitere Informationen).
Ansprechpartner
Name: | Angela Schlatter |
Stellenbezeichnung: | Geschäftsstelle Gutachterausschuss |
Telefon: | 0375 4402-25772 |
E-Mail: | gaa@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift |
Rechtsgrundlagen
- § 195 Baugesetzbuch (BauGB) - Kaufpreissammlung
- § 11 Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - SächsGAVO)
- Richtlinie zur Ermittlung von Bodenrichtwerten (Bodenrichtwertrichtlinie - BRW-RL)