Auskunft zum Bodenrichtwert
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Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Zwickau ist ein selbstständiges, unabhängiges, marktkundiges Sachverständigengremium. Die ehrenamtlichen Mitglieder werden vom Landrat des Landkreises Zwickau bestellt.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Zwickau ermittelt zum Ende jedes geraden Kalenderjahres bis zum 30. April des darauffolgenden Jahres nach Maßgabe des § 196 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 10 der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV) Bodenrichtwerte.

Die Bodenrichtwerte sind nach der Ermittlung kostenfrei im Bodenrichtwertinformationssystem des Freistaates Sachsen unter http://www.boris.sachsen.de/ einzusehen.
Sollten Sie eine schriftliche Auskunft zum Bodenrichtwert benötigen, dann wenden Sie sich unter Verwendung des bereitgestellten Formulars an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Schriftliche Anfragen werden generell schriftlich beantwortet und sind kostenpflichtig.
Voraussetzungen:
- keine
- Für eine schriftliche Auskunft ist eine schriftliche Anfrage unter Angabe einer Postadresse notwendig.

Für die Antragstellung verwenden Sie bitte das bereitgestellte Antragsformular. Die Auskunft wird schriftlich erstellt und auf dem Postweg übersandt.
Für die Erstellung einer schriftlichen Auskunft zum Bodenrichtwert werden Kosten erhoben. Diese richten sich nach dem Kostenverzeichnis der Gutachterausschusskostensatzung des Landkreises Zwickau (s. weitere Informationen).
Name: Angela Schlatter
Stellenbezeichnung:Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Telefon: 0375 4402-25772
E-Mail:gaa@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
Hausanschrift
Postanschrift

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