Allgemeine Informationen
Flurstücksentwicklung, Besitzstandsentwicklung
Das Liegenschaftskataster besteht aus den Bestandsdaten und den Daten der Liegenschaftskatasterakten.
In den Bestandsdaten werden Flurstücke mit ihren Ordnungsmerkmalen, Grenzen, Abmarkungen, Lagebezeichnungen, Flächengrößen, Grundbuchdaten sowie Nutzungen und Gebäude mit dem Verfahren ALKIS® (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem) geführt.
Die Liegenschaftskatasterakten umfassen die vermessungstechnischen Unterlagen und die sonstigen Unterlagen, die für die Flurstücksentwicklung von dauernder Bedeutung sind und werden mit dem Verfahren DMS-Web (Dokument-Management-System) bzw. in der analogen Katasterablage geführt. In Einzelfällen wird Archivgut hinzugezogen.
Voraussetzungen:
Für die Recherche zur Flurstücks- und Besitzstandsentwicklung ist ein Antrag erforderlich, welcher persönlich zu den Öffnungszeiten der Geschäftsstelle, formlos schriftlich per Post oder FAX und per Email gestellt werden kann. Die Bereitstellung personenbezogener Daten erfolgt mit den datenschutzrechtlichen Einschränkungen nach § 11 Abs. 2 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes an Flurstückseigentümer, soweit die Daten ihr Flurstück betreffen. Andernfalls sind z. B. schriftliche Vollmachten erforderlich.
Es stehen Ihnen hier zwei Möglichkeiten zur Antragstellung zur Verfügung, die Formulare finden Sie im Abschnitt „Anträge und Formulare“:
1) Ein Online-Formular,
2) oder ein PDF-Antrag zum Herunterladen.
Das Liegenschaftskataster besteht aus den Bestandsdaten und den Daten der Liegenschaftskatasterakten.
In den Bestandsdaten werden Flurstücke mit ihren Ordnungsmerkmalen, Grenzen, Abmarkungen, Lagebezeichnungen, Flächengrößen, Grundbuchdaten sowie Nutzungen und Gebäude mit dem Verfahren ALKIS® (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem) geführt.
Die Liegenschaftskatasterakten umfassen die vermessungstechnischen Unterlagen und die sonstigen Unterlagen, die für die Flurstücksentwicklung von dauernder Bedeutung sind und werden mit dem Verfahren DMS-Web (Dokument-Management-System) bzw. in der analogen Katasterablage geführt. In Einzelfällen wird Archivgut hinzugezogen.
Voraussetzungen:
Für die Recherche zur Flurstücks- und Besitzstandsentwicklung ist ein Antrag erforderlich, welcher persönlich zu den Öffnungszeiten der Geschäftsstelle, formlos schriftlich per Post oder FAX und per Email gestellt werden kann. Die Bereitstellung personenbezogener Daten erfolgt mit den datenschutzrechtlichen Einschränkungen nach § 11 Abs. 2 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes an Flurstückseigentümer, soweit die Daten ihr Flurstück betreffen. Andernfalls sind z. B. schriftliche Vollmachten erforderlich.
Es stehen Ihnen hier zwei Möglichkeiten zur Antragstellung zur Verfügung, die Formulare finden Sie im Abschnitt „Anträge und Formulare“:
1) Ein Online-Formular,
2) oder ein PDF-Antrag zum Herunterladen.
Erforderliche Unterlagen
Im Antrag auf Recherche zur Flurstücks- und Besitzstandsentwicklung müssen der Antragsteller/Grundstückseigentümer mit seinen/ihren persönlichen Adressdaten sowie Zweck und Umfang der Recherche enthalten sein.
Ablauf
Die Recherche erfolgt unter Hinzuziehung aller relevanten Bestandsdaten und aller Liegenschaftskatasterakten der vergangenen zeitlichen Epochen der Entwicklung des Katasters und nimmt daher einige Zeit in Anspruch. Im Ergebnis wird eine chronologische Aufstellung zur Entwicklung mit Verweis auf Sortiermerkmale anderer Verzeichnisse und mit zeitlicher Abfolge erstellt.
Kosten und Gebühren
Die Recherche ist zeitaufwendig und es entstehen Kosten gemäß Sächsischem Verwaltungskostengesetz. Darüber hinaus werden für die Bereitstellung von Auszügen aus den Daten und Akten Kosten nach der Sächsischen Vermessungskostenverordnung erhoben. Das Nähere erfragen Sie bitte bei unseren Mitarbeitern der Geschäftsstelle.
Besonderheiten
Die Recherche ist zeitaufwendig und es entstehen Kosten
gemäß Sächsischem Verwaltungskostengesetz. Darüber hinaus werden für die
Bereitstellung von Auszügen aus den Daten und Akten Kosten nach der Sächsischen
Vermessungskostenverordnung erhoben. Das Nähere erfragen Sie bitte bei unseren
Mitarbeitern der Geschäftsstelle.
Rechtsgrundlagen
§§ 11 und 13 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes