Änderung des Gebäudebestandes im Liegenschaftskataster (Abriss)
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Änderung des Gebäudebestandes eines Flurstücks.
Voraussetzungen:
  • Schriftliche Mitteilung des Grundstückseigentümers des betroffenen Flurstücks oder einer Behörde an die untere Vermessungsbehörde über den Vollzug des Gebäudeabbruches.

Reichen Sie Ihre Mitteilung beim Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung mit den erforderlichen Unterlagen ein. Verwenden Sie bitte das bereitgestellte Formular. Die untere Vermessungsbehörde fertigt nach erfolgter Prüfung die Vermessungsdokumentation. Anschließend erfolgt die Bekanntgabe über die Fortführung des Liegenschaftskataster an die Eigentümer, falls erforderlich folgt die Erstellung eines Fortführungsnachweises und die Übergabe an das zuständige Grundbuchamt.
Tarifstelle: 1.1.7: der Übernahme der Änderung aufgrund einer Mitteilung über den Abbruch von Gebäuden nach § 6 Abs. 3 SächsVermKatG in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Nr. 1 SächsVermKatGDVO in das Liegenschaftskataster - kostenfrei
Das Gebäude muss immer vollständig abgebrochen sein.
Name: Niels Ohl
Stellenbezeichnung:Katasterentwicklung und Katasterberichtigung
Telefon: 0375 4402-25784
E-Mail:vermessung@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
Hausanschrift
Postanschrift
Name: Antje Seehars
Stellenbezeichnung:Katasterfortführung
Telefon: 0375 4402-25810
E-Mail:vermessung@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
Hausanschrift
Postanschrift
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