Allgemeine Informationen
Änderung des Gebäudebestandes eines Flurstücks.
Voraussetzungen:
- Schriftliche Mitteilung des Grundstückseigentümers des betroffenen Flurstücks oder einer Behörde an die untere Vermessungsbehörde über den Vollzug des Gebäudeabbruches.
Erforderliche Unterlagen
Mitteilung (s. Formular) mit der Bezeichnung der Gemarkung, des Flurstücks, des Gebäudes in einer beigefügten Skizze und der Unterschrift.
Ablauf
Reichen Sie Ihre Mitteilung beim Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung mit den erforderlichen Unterlagen ein. Verwenden Sie bitte das bereitgestellte Formular. Die untere Vermessungsbehörde fertigt nach erfolgter Prüfung die Vermessungsdokumentation. Anschließend erfolgt die Bekanntgabe über die Fortführung des Liegenschaftskataster an die Eigentümer, falls erforderlich folgt die Erstellung eines Fortführungsnachweises und die Übergabe an das zuständige Grundbuchamt.
Kosten und Gebühren
Tarifstelle: 1.1.7: der Übernahme der Änderung aufgrund einer Mitteilung über den Abbruch von Gebäuden nach § 6 Abs. 3 SächsVermKatG in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Nr. 1 SächsVermKatGDVO in das Liegenschaftskataster - kostenfrei
Besonderheiten
Das Gebäude muss immer vollständig abgebrochen sein.
Ansprechpartner
Name: | Niels Ohl |
Stellenbezeichnung: | Katasterentwicklung und Katasterberichtigung |
Telefon: | 0375 4402-25784 |
E-Mail: | vermessung@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift | |
Name: | Antje Seehars |
Stellenbezeichnung: | Katasterfortführung |
Telefon: | 0375 4402-25810 |
E-Mail: | vermessung@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift |
Rechtsgrundlagen
- Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG)
- Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatGDVO)
- Sächsische Vermessungskostenverordnung (SächsVermKoVO)