Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
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1. „Was ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren?“  

Mit dem Beschleunigten Fachkräfteverfahren haben Arbeitgeber die Möglichkeit, für die Einreise einer bestimmten Fachkraft aus dem Ausland eine sog. Vorabzustimmung der Ausländerbehörde zu einem Visum zu erhalten. Unter Vorlage dieser Vorabzustimmung bei der deutschen Auslandsvertretung wird das Visumsverfahren beschleunigt durchgeführt.
Vertiefte Informationen können Sie dem beiliegenden Informationsblatt (Anlage 1) entnehmen.

Diese Internetseite informiert sie über die konkrete Umsetzung im Landkreis Zwickau.

Ausführliche Informationen stellt der Freistaat Sachsen unter https://www.fachkraefte.zuwanderung.sachsen.de/ bereit.

2. „Kontaktdaten“

Die Kontaktdaten der Ausländerbehörde des Landkreises Zwickau finden Sie in der Anlage 2.

3. „Welche Stellen unterstützen vor Kontaktaufnahme mit Ausländerbehörde“

Vor der erstmaligen Kontaktaufnahme erhalten Sie Informationen beim Arbeitgeberservice der BA Zwickau https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitgeber-service sowie beim Fachinformationszentrum Zuwanderung Chemnitz https://www.netzwerk-iq-sachsen.de/fachinformationszentren-zuwanderung/. Das Fachinformationszentrum gibt Ihnen unter folgenden Kontaktdaten insbesondere Informationen zum Anerkennungsverfahren für ausländische Berufs- und Hochschulabschlüsse sowie zu bei der Ausländerbehörde vorzulegenden Unterlagen:
Telefon:              Tel: 0371-5202-7174

Mailadresse:      fizu-chemnitz@exis.de

Anschrift:           Annaberger Straße 105 in 09120 Chemnitz

Hotline Leitstelle Zuwanderung:      0800 722-3000     mail@leitstelle-kmu-sachsen.de
Stellenbezeichnung:Sachbearbeiter
Telefon: 0375 4402-24194 (24168)
Fax:BeschleunigtesVerfahren@landkreis-zwickau.de
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