Ambulant betreutes Wohnen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§ 67 ff SGB XII)
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ambulant betreutes Wohnen, abW, §67

Ambulant betreutes Wohnen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§ 67 ff SGB XII)

Zielgruppe sind Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, und die diese nicht aus eigener Kraft überwinden können.
Leistungsinhalte sind in der Regel vorwiegend Hilfen der Beratung und persönlichen Unterstützung durch die Leistungserbringer (Träger, mit denen eine Vereinbarung nach § 75 Abs. 3 SGB XII abgeschlossen wurde)
Das Antragsformular ist explizit für diese Leistung zu verwenden, ein zusätzlicher Sozialhilfeantrag ist nur dann erforderlich, wenn neben den Hilfen nach § 67 SGB XII weitere Hilfen nach dem SGB XII beantragt werden (z. B. Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt).
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