Allgemeine Informationen
Verfahren nach Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Aufgabengebiet:
Anmeldeverfahren von in der Prostitution tätigen Personen und die damit verbundene Führung von gesetzlich vorgeschriebenen Informations- und Beratungsgesprächen.
Ansprechpartner:
Voraussetzungen:
Für die Beratung und Antragstellung ist unter den genannten Telefonnummern vorher ein Termin zu vereinbaren.
Bitte beachten Sie, dass vor Erteilung einer Anmeldebescheinigung für Prostituierte eine gesundheitliche Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) beim Gesundheitsamt erfolgt sein muss.
Weiterführende Informationen: Link zu Gesundheitsamt
Aufgabengebiet:
Anmeldeverfahren von in der Prostitution tätigen Personen und die damit verbundene Führung von gesetzlich vorgeschriebenen Informations- und Beratungsgesprächen.
Ansprechpartner:
Tel.: 0375 4402-24126 oder -24127
Fax: 0375 4402-24109
E-Mail: prostschg@landkreis-zwickau.de
Voraussetzungen:
Für die Beratung und Antragstellung ist unter den genannten Telefonnummern vorher ein Termin zu vereinbaren.
Bitte beachten Sie, dass vor Erteilung einer Anmeldebescheinigung für Prostituierte eine gesundheitliche Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) beim Gesundheitsamt erfolgt sein muss.
Weiterführende Informationen: Link zu Gesundheitsamt
Kosten und Gebühren
Gebühren für Anmeldebescheinigungen
- Erstanmeldung: 35,00 Euro
- Aliasbescheinigung: 10,00 Euro
- Verlängerung der Anmeldung: 15,00 Euro