Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) - Erlaubniserteilung Prostitutionsgewerbe
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Prostitution, Bordell, Terminwohnung, Sexarbeit

Verfahren nach Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

Aufgabengebiete:

  • Bearbeitung von Erlaubnissen zum Betrieb einer Prostitutionsstätte
  • Bearbeitung  von Erlaubnissen für die Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen
  • Bearbeitung  von Erlaubnissen für das Bereitstellen von Prostitutionsfahrzeugen
  • Überwachung der Einhaltung von Vorgaben und Anordnungen;  Kontrollen
Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, bedarf vor Aufnahme des Betriebs eine entsprechende Erlaubnis der zuständigen Behörde. Ein Prostitutionsgewerbe ist ein Betrieb, indem gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person angeboten oder Räumlichkeiten hierfür bereitgestellt werden.


Ansprechpartner:
Tel.: 0375 4402-24126 oder -24127
Fax: 0375 4402-24109

E-Mail: prostschg@landkreis-zwickau.de

Voraussetzungen:
Für die Beratung und Antragstellung ist unter den genannten Telefonnummern vorher ein Termin zu vereinbaren.
Gebühren und Auslagen für Erlaubnisse nach § 12 ProstSchG gemäß Sächsischen Verwaltungskostengesetz (SächsVwKG)
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