Allgemeine Informationen
Den Antrag auf Erweiterung auf einen Führerschein mit der Schlüsselzahl 96 oder 196 müssen Sie persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. Der Antrag wird in der Behörde ausgedruckt.
Eine Antragstellung kann frühestens 6 Monate vorm Erreichen des Mindestalter gestellt werden.
Bei Antragstellern unter 18 Jahren ist eine Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
Bei der Schlüsselzahl 96 handelt es sich, um eine Berechtigung für Fahrzeugkombinationen bis zu 4.250 Kilogramm der Klasse B.
Die Schlüsselzahl 196 der Klasse B, enthält da gegen die Berechtigung ein Fahrzeug der Klasse A1 innerhalb von Deutschland zu führen.
Die weiteren Erklärungen und Voraussetzungen über die Schlüsselzahl 96 oder 196 finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
Voraussetzungen:
Schlüsselzahl 96
- der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B für den PKW (gilt auch für das begleitete Fahren mit 17 Jahre)
- Teilnahmebescheinigung nach Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung
Schlüsselzahl 196
- der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B für den PKW seit mindestens 5 Jahren
- das Mindestalter beträgt 25 Jahre
- Teilnahmebescheinigung nach Anlage 7b der Fahrerlaubnisverordnung
Erforderliche Unterlagen
Hinweis:
Alle erforderlichen Unterlagen sind im Original vorzulegen.
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- ein aktuelles biometrisches Passbild (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter) Die Aufnahme des Passbildes und der Unterschrift kann vor Antragstellung des Dokumentes selbst vorgenommen werden. Dazu steht im Wartebereich der Fahrerlaubnisbehörde in Glauchau das Selbstbedienungsterminal „Speed Capture Kiosk“ zur Verfügung.
Die Gebühr dafür beträgt 6,00 EUR. - Führerschein oder Prüfbescheinigung zum Begleiteten Fahren ab 17 Jahre (nur Schlüsselzahl 96)
- Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (z. B. beide Elternteile) bei minderjährigen Antragstellern (Zustimmungserklärung siehe unter Anträge und Formulare)
- Teilnahmebescheinigung nach Anlage 7a oder 7b der Fahrerlaubnisverordnung
Kosten und Gebühren
Die Gebühr beträgt 28,60 Euro für die Eintragung einer Schlüsselzahl.
Hinweis:
Die Eintragung einer Schlüsselzahl erfordert jedoch die Bestellung eines neuen Kartenführerscheines in Höhe von 10,00 Euro bei der Bundesdruckerei in Berlin.
Die Gebühr nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) muss bei der Beantragung gezahlt werden. Sie können in bar oder per girocard (EC) zahlen.
Hinweis:
Die Eintragung einer Schlüsselzahl erfordert jedoch die Bestellung eines neuen Kartenführerscheines in Höhe von 10,00 Euro bei der Bundesdruckerei in Berlin.
Die Gebühr nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) muss bei der Beantragung gezahlt werden. Sie können in bar oder per girocard (EC) zahlen.
Ansprechpartner
Stellenbezeichnung: | Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde |
Telefon: | 0375 4402-24312 |
Fax: | 0375 4402-24329 |
E-Mail: | fuehrerschein@landkreis-zwickau.de |
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