Untersuchung von Wildschweinen zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP)
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Zur Früherkennung der ASP haben die Jagdausübungsberechtigten jedes verendet aufgefundene Wildschwein (Fall- und Unfallwild) sowie jedes krank erlegte Wildschwein unverzüglich unter Angabe des Fund bzw. Erlegungsortes beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) anzuzeigen.
Name:Dr. Steffi Kirchgatter
Stellenbezeichnung:Sachgebietsleiterin Tierseuchenbekämpfung und Tiergesundheitsschutz
Telefon: 0375 4402-22610
Fax:0375 4402-32600
E-Mail:lueva@landkreis-zwickau.de
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