Allgemeine Informationen
Jäger als Lebensmittelunternehmer
Wenn Jäger Wildbret für den menschlichen Verzehr an Endverbraucher, Einzelhandel, an Wildbearbeitungsbetriebe oder Wildhandel in den Verkehr bringen wollen, unterliegen sie verschiedenen Rechtsvorschriften.
Wenn Jäger Wildbret für den menschlichen Verzehr an Endverbraucher, Einzelhandel, an Wildbearbeitungsbetriebe oder Wildhandel in den Verkehr bringen wollen, unterliegen sie verschiedenen Rechtsvorschriften.
Danach sind Jäger als „Lebensmittelunternehmer“ für das von ihnen erzeugte Lebensmittel
„Wild“ verantwortlich und voll haftbar, wenn eine Schädigung der menschlichen Gesundheit durch das von ihnen in den Verkehr gebrachte Wildfleisch eintreten sollte.
Sie müssen im besonderen Maße geschult sein und über Kenntnisse verfügen, die ausreichen, bedenkliche Merkmale beim Wild zu erkennen und eine hygienische Behandlung bei der Vorbereitung zur Abgabe, der Lagerung und Beförderung sicherzustellen.
Jeder Jäger, der Wild oder Wildfleisch in den Verkehr bringen möchte, d.h. nicht nur im eigenen Haushalt verwendet, muss sich bei der für den Wohnort zuständigen Veterinärbehörde registrieren lassen.
Sie müssen im besonderen Maße geschult sein und über Kenntnisse verfügen, die ausreichen, bedenkliche Merkmale beim Wild zu erkennen und eine hygienische Behandlung bei der Vorbereitung zur Abgabe, der Lagerung und Beförderung sicherzustellen.
Jeder Jäger, der Wild oder Wildfleisch in den Verkehr bringen möchte, d.h. nicht nur im eigenen Haushalt verwendet, muss sich bei der für den Wohnort zuständigen Veterinärbehörde registrieren lassen.
Ansprechpartner
Name: | Antje Rahm |
Stellenbezeichnung: | Fleisch- und Geflügelfleischhygieneüberwachung - Sachgebietsleiterin |
Aufgabenbeschreibung: | Sachgebiet Tierschutz, Tierarzneimittelüberwachung, Fleischhygiene |
Telefon: | 0375 4402-22650 |
Fax: | 0375 4402-32600 |
E-Mail: | lueva@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten |