Eingriffe in Natur und Landschaft
  1. Hauptnavigation
  2. Navigation der aktiven Seite
  3. Inhalt der Seite

nlf,Eingriffe,Einriffsregelung,Vorkommensgebiet,Ausgleich,Ersatz



Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des Sächsischen Naturschutzgesetzes (SächsNatSchG) sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können. Der Verursacher eines Eingriffs ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Beeinträchtigungen sind vermeidbar, wenn zumutbare Alternativen, den mit dem Eingriff verfolgten Zweck am gleichen Ort ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu erreichen, gegeben sind. Der Verursacher ist verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oderzu ersetzen (Ersatzmaßnahmen). Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wiederhergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist. Ersetzt ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise hergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neu gestaltet ist.Ein Ausgleich und/oder Ersatz kann beispielsweise durch die Anpflanzung gebietseigener Gehölze erfolgen. Für die Auswahl der Gehölze können die nachfolgend aufgeführten Listen der gebietseigenen Gehölze nach Vorkommensgebieten zu Hilfe genommen werden. Das zutreffende Vorkommensgebiet für die Anpflanzung ist der beigefügten Karte zu entnehmen.

·         Karte über Einteilung des Landkreises Zwickau in die Vorkommensgebiete 2 und 3
·         Liste der gebietseigenen Gehölzen Vorkommensgebiet 2
·         Liste der gebietseigenen Gehölzen Vorkommensgebiet 3

Stellenbezeichnung:Sachbearbeiterin Naturschutz
Telefon: 0375 4402-26312
Fax:0375 4402-26219
E-Mail:Landforstnatur@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
Hausanschrift
Postanschrift
Stellenbezeichnung:Sachbearbeiterin Naturschutz
Telefon: 0375 4402-26321
Fax:0375 4402-26219
E-Mail:Landforstnatur@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
Hausanschrift
Postanschrift
zum Seitenanfang springen