Informationen zum Gebrauch des ukrainischen Führerscheins im deutschen Straßenverkehrsraum
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Diese Regelungen gelten nur für anspruchsberechtigte Personen gemäß des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/382 in Verbindung mit der EU-Richtlinie 2001/55/EG.

Wenn Sie einen gültigen ukrainischen Führerschein besitzen, müssen Sie nichts weiter unternehmen.
Ihr Führerschein wird in Deutschland und in allen anderen Mitgliedsstaaten der EU gemäß der EU-Verordnung 2022/1280 anerkannt. Diese EU-Verordnung regelt die Vorgehensweise des Europäischen Parlaments und
des Rates zum Umgang mit ukrainischen Fahrerdokumenten, die am 27.07.2022 in Kraft getreten ist.
Diese EU-Verordnung hat eine Geltungsdauer bis zum 06.03.2025 oder bis an dem Tag
an dem der Schutzstatus endet. 

Das Mitführen einer beglaubigten Übersetzung oder eines internationalen Führerscheins ist in diesem Fall nicht erforderlich. Der Schutzstatus der ukrainischen Führerscheine wird für die Geltungsdauer der EU-Verordnung 2022/1280 anerkannt, auch wenn sie zwischenzeitlich abgelaufen sind. Gleiches gilt bei einer erstmaligen Ausstellung eines ukrainischen Führerscheines.

Dies stellt gleichzeitig eine Ausnahmeregelung für digitale, verlorene oder gestohlene ukrainische Führerscheine dar.

In diesem Fall wird Ihnen eine auf das Inland beschränkte Ausnahme von der Mitführpflicht des ukrainischen Führerscheins erteilt.

Sofern die technischen Voraussetzungen geschaffen sind, wird Ihnen im Nachgang ein befristeter EU-Kartenführerschein ausgestellt.

Bei dauerhafter Verlegung des Lebensmittelpunktes nach Deutschland ist ein Antrag auf Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis zu stellen.

Hinweis für ukrainische Berufskraftfahrer
Die erforderlichen Verfahren und Rechtsgrundlagen zur vorübergehenden Anerkennung ukrainischer Berufskraftfahrerqualifikationen sind derzeit noch nicht geschaffen.  

  • Die Ausnahmegenehmigung für digitale, verlorene oder gestohlene ukrainische Führerscheine kostet 41,70 Euro. 
  • Die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung kostet 30,70 Euro.
Die Gebühr nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) muss bei der Beantragung gezahlt werden. Sie können in bar oder per girocard (EC) zahlen.
Stellenbezeichnung:Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde
Telefon: 0375 4402-24312
Fax:0375 4402-24329
E-Mail:fuehrerschein@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
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