Sachkundeprüfung (gefährlicher Hund)
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Die Prüfung findet vor dem Prüfungsausschuss des Landratsamtes Zwickau statt. Die Gebühr für die Sachkundeprüfung liegt zwischen 250 und 500 EUR. Die Prüfung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil, der die Befähigung zur Haltung und zum Umgang mit dem Tier (§ 8 GefHundG) überprüft.

Theoretischer Teil
Die zum Nachweis der Sachkunde erforderlichen Kenntnisse beziehen sich auf die acht zu prüfenden Themenbereiche:
  • Umweltverhalten 
  • Recht und Gesetz
  • Sozialverhalten
  • Erziehung
  • Triebverhalten
  • Haltung
  • Gesundheit
  • Aggressionen
Diese Themenbereiche sind in erster Linie Gegenstand des theoretischen Teils der Prüfung. Diesbezügliche Kenntnisse werden aber auch im praktischen Teil – als Hintergrundwissen – vorausgesetzt.

Praktischer Teil
Die in der Sachkundeprüfung erfassten praktischen Fähigkeiten beziehen sich auf den zwischenartlichen Umgang zwischen Halter und Hund. Dabei stehen die körperliche und die psychische Kommunikation mit einem fremden Hund im Vordergrund.

Zur Prüfung der Fähigkeit, ihre Sachkunde in der Praxis anzuwenden, erhält die zu prüfende Person die Aufgabe,

a) mit dem vom Prüfungsausschuss zur Verfügung gestellten, für sie fremden Hund sozialen Kontakt aufzunehmen;

b) den Hund im Rahmen der Kontaktaufnahme anzufassen (streicheln, tätscheln und so weiter);
c) eine scheinbare Kontrolle der Pfotenballen (Verletzung) und der Ohren (Verschmutzung) durchzuführen;
d) den Hund anzuleinen und ihn kurzfristig – auch unter Ablenkung – (1 bis 2 Minuten) zu führen;
e) den Hund aus der Hand zu füttern;
f)  abschließend das Tier zum Spielen zu motivieren.

Die erforderliche Sachkunde im Sinne des § 8 GefHundG besitzt zudem, wer 

  • aufgrund einer beruflichen Tätigkeit im Hundewesen die erforderliche Sachkunde über Hunde und deren Verhalten bereits vorweisen kann, insbesondere wer Diensthunde in einer diensthundehaltenden Behörde ausbildet und führt oder 
  • aufgrund einer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit im Dienst-, Rettungs-, Therapie- oder Behindertenbegleithundewesen als Ausbilder für Hunde bestellt ist und diese Tätigkeit tatsächlich ausübt. 
Der Nachweis der Sachkunde wird durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers, des zuständigen Verbandes oder der Organisation, für die der Antragsteller seine Tätigkeit ausübt, erbracht.

Den Antrag und weitere Informationen finden Sie unter diesem Link: Gefährliche Hunde - Anträge und Formulare

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