Entsorgung von sperrigen Abfällen
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Im Landkreis Zwickau können Sie einmal jährlich die Abholung von sperrigen Abfällen beantragen.

Im Landkreis Zwickau werden sperrige Abfälle nach Beantragung haushaltsnah abgeholt. Der Anspruch besteht einmal jährlich je Haushalt und an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossenem Gewerbe.

Hinweise:
  • Sperrige Abfälle dürfen nur in haushaltsüblichen Mengen bereitgestellt werden.
  • Die Abholung erfolgt an der Grundstücksgrenze (kein Transport aus der Wohnung).
  • Eine Abholung ist nicht nur am Wohnsitz, sondern auch an einem "abweichenden Abholort" (zum Beispiel einer Gartenanlage) möglich. Dieser muss sich aber im Gebiet des Landkreises Zwickau befinden.
  • Die Abfälle werden direkt in das Pressmüllfahrzeug geladen; es wird kein Container gestellt.
  • Es ist keine Selbstanlieferung möglich.
Was gehört zu den sperrigen Abfällen?
  • Hierbei handelt es sich um sperrigen, gemischten Restabfall, welcher aufgrund seiner Größe beziehungsweise Beschaffenheit auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht über die zugelassenen Abfallbehälter entsorgt werden kann.
  • Dazu zählen insbesondere Möbel, Matratzen oder Teppiche.
  • Sperrige Gegenstände, die ausschließlich aus Kunststoffen bestehen, werden gesondert als sperrige Kunststoffabfälle abgeholt. Auch für diese können Sie einmal jährlich eine Abholung beantragen.
  • weitere Kategorien siehe Entsorgungskarte unter Anträge und Formulare
Was gehört nicht zu den sperrigen Abfällen?
  • sperrige Kunststoffabfälle
  • Abfälle, die aus Bau- und Modernisierungsmaßnahmen hervorgehen und mit dem Gebäude bzw. dem Grundstück fest verbunden waren („Abbruchabfälle“), zum Beispiel Badewannen, Bauschutt, Dachpappen und -ziegel, Dämmmaterialien, Decken- und Wandverkleidungen, Duschwände, Fensterrahmen, Fliesen, Heizöltanks, Laminat und Parkett, Rollläden, Sanitärkeramik, Tore, Türen und Zäune
  • Elektro(-nik)-Altgeräte
  • Schrott
  • Schadstoffe

Voraussetzungen:
  • Wohnsitz oder Gewerbesitz mit Anschluss an die öffentliche Abfallentsorgung im Landkreis Zwickau

  1. Der Antrag ist im Landratsamt Zwickau einzureichen.
  2. Die Terminbekanntgabe erfolgt durch das beauftragte Entsorgungsunternehmen schriftlich oder per E-Mail.
  3. Die Wartezeit beträgt maximal einen Monat (Wunschtermine können nicht immer berücksichtigt werden).
  4. Bitte stellen Sie die sperrigen Abfälle an der Grundstücksgrenze bis 07:00 Uhr am Abholtag, jedoch frühestens am Vortag bereit. 
  5. Bitte reinigen Sie den Gehweg oder die Fahrbahn nach der Abholung, falls erforderlich.
  • Die Abholung ist einmal jährlich für jeden Haushalt und Gewerbetreibenden im Landkreis Zwickau gebührenfrei. Die Kosten sind in der Sockelgebühr enthalten.
  • "Nicht zugelassene" Abfallsäcke werden mitgenommen, jedoch wird eine Gebühr in Höhe von 3,50 EUR je Sack berechnet. Diese wird mit Gebührenbescheid festgesetzt.
  • Widerrechtlich und ohne Beantragung bereitgestellte Abfälle müssen durch den Verursacher ordnungsgemäß entsorgt werden.
  • Es besteht eine Überlassungspflicht an den Landkreis Zwickau.
Stellenbezeichnung:Kontakt Abfallwirtschaft
Aufgabenbeschreibung: Entgegennahme aller Anliegen rund um die Abfallentsorgung im Landkreis Zwickau
Telefon: 0375 4402-26600
Fax:0375 4402-26119
E-Mail:abfallwirtschaft@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
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