Förderung seniorenpolitischer Arbeit
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Förderung seniorenpolitischer Arbeit

Auf der Grundlage der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt über die Gewährung einer Pauschale für soziale Zwecke (Sächsische Kommunalpauschalenverordnung – SächsKomPauschVO) vom 27. September 2023 können Fördermittelanträge für den Bereich seniorenpolitischer Arbeit im Landkreis Zwickau, Sozialamt – Förderung – eingereicht werden.   Antragsberechtigt sind
  • gemeinnützige Träger, Vereine oder Verbände
  • Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen Mitglieder
  • kommunale Gebietskörperschaften
  • Religionsgemeinschaften mit dem staatlich anerkannten Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts bzw. deren Untergliederung
  • wissenschaftliche Einrichtungen in Kooperation mit gemeinnützigen Trägern oder kommunalen Gebietskörperschaften
Für den Bereich seniorenpolitischer Arbeit stehen dem Landkreis Zwickau im Jahr 2024 erstmals Mittel in Höhe von insgesamt 10.000 Euro zur Verfügung.   Förderfähig sind:
  1. seniorenpolitische kommunale Beratungsstellen, mit Ausnahme von deren laufenden Personal- und Sachausgaben,
  2. Maßnahmen der kommunalen Seniorenbeauftragten und der Seniorenbeiräte, mit Ausnahme von deren laufenden Personal- und Sachausgaben,
  3. Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe älterer Menschen,
  4. generationenübergreifende Maßnahmen mit älteren Menschen,
  5. Maßnahmen für seniorengerechte Quartiersentwicklung sowie
  6. die Erstellung und Evaluierung kommunaler Fachpläne für ältere Menschen.
Anträge können bis zum 17. Mai 2024 im Sozialamt eingereicht werden. Bei später eingehenden Anträgen kann im Rahmen noch verfügbarer Haushaltsmittel eine Aufnahme in die Förderung erfolgen. Eine rückwirkende Bewilligung ist ebenso wie die Übertragung der Mittel ins Folgejahr ausgeschlossen.
Beantragung 
Der Antrag für eine Förderung im Bereich seniorenpolitischer Arbeit muss beim Landkreis Zwickau, Sozialamt, Sachgebiet Soziale Grundsicherung - Förderung mit dem hierfür vorgeschriebenen Formular eingereicht werden.

Anträge müssen rechtzeitig vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden, da eine rückwirkende Bewilligung nicht möglich ist.

Fördermittelanträge für das Jahr 2024
können bis zum 17. Mai 2024eingereicht werden. Bei später eingehenden Anträgen kann im Rahmen noch verfügbarer Haushaltsmittel eine Aufnahme in die Förderung erfolgen.

Bewilligung 
Nachdem der Antrag im Landkreis Zwickau eingegangen ist, wird dieser seitens der zuständigen Sachbearbeiterin geprüft. Die Entscheidung über den Förderantrag wird schriftlich mitgeteilt. Wurde über einen Antrag positiv entschieden, erhalten die Antragstellenden einen Zuwendungsbescheid.   

Auszahlung 

Die Auszahlungsmodalitäten sind dem Zuwendungsbescheid zu entnehmen.

Verwendungsnachweis 

Die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel ist gegenüber der Bewilligungsbehörde nachzuweisen. Der Nachweis der Verwendung hat auf dem Formular "Verwendungsnachweis" zu erfolgen. Dem Verwendungsnachweis sind ein Sachbericht und eine statistische Erfassung der erbrachten Leistungen beizufügen.

Die Frist zur Abgabe des Verwendungsnachweises ist dem Zuwendungsbescheid zu entnehmen.
Name: Petra Tedika-Rudat
Stellenbezeichnung:Vertragswesen / soziale Dienste
Telefon: 0375 4402-22122
E-Mail:SozA-Foerderung@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
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