Organisation von Lichterfahrten in der Weihnachtszeit
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Zur Organisation von Lichterfahrten in der Weihnachtszeit wird ein Merkblatt mit den zugehörigen Formularen zur Verfügung gestellt, um einen einheitlichen Umgang mit diesen Veranstaltungen und einen rechts- und verkehrssicheren Ablauf zu gewährleisten.

Veranstaltungen, wie Festumzüge, Straßenfeste, Radsportveranstaltungen, Oldtimerausfahrten sind erlaubnispflichtig, wenn hierfür öffentlicher Verkehrsraum mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen wird, vgl. § 29 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).

Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird.

Unter diese Definition und somit unter die Erlaubnispflicht fallen auch Lichterfahrten.

Für die Erteilung der Erlaubnis ist die Erlaubnisbehörde zuständig, wie die Straßenverkehrsbehörden bzw. die Veranstaltungsstellen der jeweiligen Landkreise, Kreisfreien Städte und Großen Kreisstädte.

Bei Veranstaltungen, die sich über das Gebiet des Freistaates Sachsen hinaus erstrecken, ist der Antrag beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) zu stellen, sofern die Veranstaltung im Freistaat Sachsen beginnt.

Voraussetzungen:
siehe Merkblatt
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