Entsorgung von Alttextilien
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Die Altkleidercontainer

Selbstanlieferung (gebührenfrei)

Was gehört zu den Alttextilien?

Gebrauchte, gebrauchsfähige sowie unverschmutzte
  • Bekleidungstextilien beziehungsweise körperbedeckende Textilien (wie Oberbekleidung, Leibwäsche, Schuhe und sonstige Stoff-Accessoires),
  • Haushaltstextilien (wie Bett- und Tischwäsche, Hand-, Trocken- und Badetücher).
Verschlissene (kaputte) und verschmutze Textilien sind als Restabfall zu entsorgen.

Voraussetzungen:
  • Wohnsitz oder Gewerbesitz mit Anschluss an die öffentliche Abfallentsorgung im Landkreis Zwickau

gebührenfrei, da Kosten in der Sockelgebühr enthalten sind
Es besteht keine Überlassungspflicht an den Landkreis Zwickau.
Die Nutzung der von gewerblichen und gemeinnützigen Sammelunternehmen aufgestellten Altkleidercontainer (zum Beispiel an Glascontainerstandplätzen) ist weiterhin möglich.
Stellenbezeichnung:Kontakt Abfallwirtschaft
Aufgabenbeschreibung: Entgegennahme aller Anliegen rund um die Abfallentsorgung im Landkreis Zwickau
Telefon: 0375 4402-26600
Fax:0375 4402-26119
E-Mail:abfallwirtschaft@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
Hausanschrift
Postanschrift
§ 3 Absatz 1 Nummer 6 und Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 25 Abfallwirtschaftssatzung 2024 in Verbindung mit § 5 Abfallgebührensatzung

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