Vorbescheid
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Zulässigkeit, Bauvorhaben, Bauaufsicht, Bauen

Vorbescheid beantragen

In einem Vorbescheid können Sie sich von der Bauaufsichtsbehörde die Zulässigkeit einzelner Punkte Ihres Bauvorhabens bestätigen lassen. Die Feststellungen im Vorbescheid sind verbindlich und werden auch in eine möglicherweise folgende Baugenehmigung übernommen. Sinnvoll ist die Beantragung eines Vorbescheides nur, wenn Sie befürchten müssen, dass die Erteilung der Baugenehmigung aus bestimmten Gründen zweifelhaft sein könnte. Dies können Sie prüfen lassen, bevor Sie ein Baugenehmigungsverfahren anstrengen. Häufig lässt man in einem Vorbescheid die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit überprüfen.
Hinweis! Der Vorbescheid ersetzt nicht die Baugenehmigung. Mit ihm dürfen Sie nicht bauen.

Voraussetzungen:
  • Der Vorbescheid ist ein Vorgriff auf eine folgende Baugenehmigung. Von daher können Sie ihn nur beantragen, wenn für Ihr Bauvorhaben auch tatsächlich eine Baugenehmigung notwendig ist. Dies ist der Fall wenn Ihr Vorhaben
  • nicht verfahrensfrei
    oder
  • nicht genehmigungsfrei gestellt ist.

  • Reichen Sie den Antrag auf Vorbescheid 3-fach bei der Bauaufsichtsbehörde mit dem dafür vorgeschriebenen Formular ein. Von grundlegender Bedeutung ist, was Sie geprüft haben möchten. Sie müssen dazu im Antragsformular eine eindeutige Frage stellen, die mit ja oder nein beantwortet werden kann, zum Beispiel "Ist das Bauvorhaben bauplanungsrechtlich zulässig?"
  • Nachdem Sie Ihren Antrag mit all seinen Unterlagen eingereicht haben, prüft die Bauaufsichtsbehörde die Vollständigkeit. Fehlen Unterlagen oder gibt es sonstige Mängel, wird Ihnen eine angemessene Frist zur Vervollständigung gegeben.
  • Die Bauaufsichtsbehörde prüft die Zulässigkeit Ihres Vorhabens nur hinsichtlich der gestellten Fragen. Über das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen der Vorbescheid ausgestellt.
Bei der Erteilung eines Vorbescheids hängt die Gebühr davon ab, welchen Prüfumfang Ihre Frage auslöst. Da bereits über einige Bestandteile der möglichen späteren Baugenehmigung verbindlich entschieden wird, werden die Gebühren entsprechend anteilsmäßig erhoben:
  • EUR 50,00 bis zur vollen Baugenehmigungsgebühr
Bei einer späteren Baugenehmigung werden die Kosten des Vorbescheids von der Baugenehmigungsgebühr zur Hälfte abgezogen, da Bestandteile des Prüfungsumfangs durch den Vorbescheid bereits geprüft wurden. Weitere Kosten für etwaige beantragte Abweichungen und die Beteiligung von Nachbarn können hinzukommen. Hier gelten dieselben Bestimmungen wie beim Bauantrag.
Name: Uwe Schedler
Stellenbezeichnung:Sachgebietsleiter
Telefon: 0375 4402-25222
E-Mail:bau@landkreis-zwickau.de
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