Der Freistaat Sachsen plant im Entwurf seines Haushaltsgesetzes 2025/2026 für das Kommunale Ehrenamtsbudget im Landkreis Zwickau jährliche Zuwendungen in Höhe von 150.000 Euro.
In Ansehung der vorläufigen Haushaltsführung 2025 kommt es zu einer gestaffelten Auszahlung.
Dem Landkreis Zwickau wurde vorerst eine Auszahlung in Höhe von 45.000 Euro bewilligt. Sobald der Haushaltsplan 2025/2026 durch den Haushaltsgesetzgeber beschlossen ist, erhält der Landkreis Zwickau bei Freigabe weiterer Haushaltsmittel voraussichtlich im 2. Halbjahr 2025 eine weitere Mitteilung über die Höhe der Zuwendungen für 2025. Dadurch kann es zur gestaffelten Erteilung der Bescheide kommen.
Ziel der Förderung ist die Unterstützung der Landkreise und Kreisfreien Städte bei der Würdigung, Anerkennung und Weiterentwicklung des bürgerschaftlichen Engagements.
Die Landkreise können in eigener Verantwortung über die Verwendung entscheiden.
Auf Beschluss des Kreistages Zwickau werden für den Fall der Verfügbarkeit, diese Finanzmittel auf Grundlage der SächsKomPauschVO den ehrenamtlich Tätigen des Landkreises Zwickau vollumfänglich zur Verfügung gestellt.
Formulare 2025
- Antrag Kommunales Ehrenamtsbudget pdf / 0,29 mb
Wo kann beantragt werden?
- Landkreis Zwickau
Landratsamt
Büro Landrat
Robert-Müller-Straße 4 - 8
08056 Zwickau - E-Mail: landrat@landkreis-zwickau.de
Wie kann beantragt werden? - Antragsformular
- Zur Beantragung ist nur das bereitgestellte Formular zugelassen.
- Alternativ kann ein Druckexemplar des Antrages unter landrat@landkreis-zwickau.de oder telefonisch unter 0375 4402-21030 oder -21033 angefordert werden.
- Antrag Kommunales Ehrenamtsbudget pdf / 0,29 mb
Welche Fördersumme ist möglich?
- max. 2.000 Euro pro Maßnahme und pro Antragsteller
- darunter bis zu 500 Euro für die Durchführung von Veranstaltungen der Würdigung und Anerkennung des Engagements im Ehrenamt
- keine Förderung von baulichen Investitionen und barer oder unbarer Entschädigungszahlungen an ehrenamtlich Tätige
- Anträge sind mit einer Finanzplanung zu untersetzen
Wer entscheidet über den Antrag?
Eine Kommission, bestehend aus den
- Fraktionsvorsitzenden des Kreistages Zwickau sowie
- Landkreisverwaltung
Hinweis:
Ein Rechtsanspruch auf Zuwendung der beantragten Finanzmittel besteht nicht. In den Vorjahren konnten aufgrund des Gesamtbudgets von 150.000 Euro im Wesentlichen nur Anträge berücksichtigt werden, welche sich auf die direkte Umsetzung des Vereinszwecks bzw. auf den Schwerpunkt der ehrenamtlichen Tätigkeit bezogen haben.
Welche Förderschwerpunkte gibt es?
Die Antragsstellung ist insbesondere möglich auf dem Gebiet der
- Behinderten- und Altenpflege
- Kinder- und Jugendarbeit
- Wohnungslosenhilfe
- Integration von Spätaussiedlern und anderen Migranten
- Umwelterziehung und Naturschutz
- Heimatpflege und Laienmusik
- Unterstützung schulischer Bildung und Erziehung
- Brand- und Katastrophenschutz, Rettungswesen
- Verkehrswacht, Verkehrssicherheit oder
- Gesellschaft, Politik, Rechtsprechung, Kirche
Möglichkeiten der Förderung bestehen insbesondere für
- Organisieren, Durchführen und Nutzen von Fortbildungsangeboten für ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger
- Qualifizierung und Erweiterung des Angebotes der ehrenamtlichen Tätigkeit
- Deckung von Fahrt- und Büroausgaben im Zusammenhang mit dem Ehrenamt
- Ersatz und Neuanschaffung von Ausstattungsgegenständen für das Ehrenamt
- Durchführung von Veranstaltungen der Würdigung und Anerkennung des Engagements im Ehrenamt
- Koordinierung der Aktivitäten ehrenamtlich engagierter Bürgerinnen und Bürger