Das Landesamt für Schule und Bildung geht grundsätzlich davon aus, dass der Unterricht an den Schulen stattfinden kann. Ist aber aufgrund der regionalen Bedingungen eine Unterrichtsdurchführung nur erschwert oder gar nicht umzusetzen, soll die Möglichkeit auf häusliche Lernzeit und Notbetreuung geprüft werden. Zudem soll den Erziehungsberechtigten die unproblematische Abmeldung vom Unterricht ihrer Kinder ermöglicht werden.
Diese Information des Landesamtes für Schule und Bildung haben alle Schulleiterinnen und Schulleiter in Sachsen am heutigen Freitag erhalten. Somit sollten die Schulleitungen genügend Spielraum haben, um möglichst viel Unterricht zu organisieren.