12. Juli 2021 Landkreis Zwickau
Zur Wahrung des Tierschutzes und um eine sehr zeitnahe Schlachttieruntersuchung bei frisch verunfallten Tieren aufrecht zu erhalten, erlässt das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Zwickau gemäß Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV) folgende Allgemeinverfügung.