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12. Juli 2021 Landkreis Zwickau

Zur Wahrung des Tierschutzes und um eine sehr zeitnahe Schlachttieruntersuchung bei frisch verunfallten Tieren aufrecht zu erhalten, erlässt das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Zwickau gemäß Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV) folgende Allgemeinverfügung.

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